Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 178

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bereits mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz 2009 vorgenommen. Das heißt, für all jene Fälle, in denen die Tat eine schwere Körperverletzung oder den Tod der miss­brauchten Person zur Folge hatte, gilt daher auch die für die qualifizierte Vergewalti­gung vorgesehene Strafdrohung.

Hohes Haus! Ich werde jedenfalls im Herbst entsprechende Vorschläge unterbreiten und hoffe, dass wir in diesem lösungsorientierten Klima weiterarbeiten können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

17.48

17.48.52

 


Präsident Fritz Neugebauer: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1835 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 265.)

17.49.2419. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1743 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (1816 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1976/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Errichtung eines „König Abdullah Dialogzentrums“ (1817 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 19 und 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


17.50.01

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kollegen! Zum König Abdullah Zentrum in Wien: Wir haben diese Angelegenheit nach den Beratungen im Ausschuss in unserem Klub noch einmal eindringlich und genau erörtert und sind zu etwas anderen Ergebnissen als vor der Abstimmung im Ausschuss gekommen. (Abg. Mag. Steinhauser: Hätte uns eh gewundert!)

Das freut die Grünen, dass wir einmal einer Meinung sind – na ja, wir sind nicht ganz einer Meinung in dieser Angelegenheit, wie Sie bei unserem Antrag sehen können, aber wir haben einige Punkte, wo wir Ihnen durchaus zustimmen können.

Die Gründe unseres nunmehr anderen Verhaltens in Kürze.

Erstens: Es ist zwischen den Parteien vereinbart, dass es zu diesem Thema im Herbst eine Anhörung geben soll.

Damit ich Frau Kollegin Korun eine Freude mache, sage ich natürlich nicht „Hearing“, sondern Anhörung. (Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Das ist eh ein Blödsinn!) – Kollegin Korun freut sich und lacht schon. – Deshalb scheint es mir jetzt


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