Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 170

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Wer unterstützt diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1948 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.04.1517. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1902 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Seniorengesetz geändert wird (1949 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 17. Punkt der Tagesordnung auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.04.40

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätztes Hohes Haus! Mit diesem Gesetz, dem Bundes-Seniorengesetz, wird erstmals ein einheitliches nationales Qualitätszertifikat – oder man kann auch sa­gen: Gütesiegel – geschaffen.

Wir haben derzeit 850 Alten- beziehungsweise Pensionistenheime in Österreich, wo­von zirka 25 Prozent selbst schon ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben. Mit diesem Bundes-Seniorengesetz wird die Qualität, und zwar die Qualität im Sinne einer einheitlichen Richtlinie, in den Vordergrund gerückt, damit in allen Alten- und Pfle­geeinrichtungen dieselben Standards, dieselben Qualitätskriterien eingeführt werden.

Geschätzte Damen und Herren! Qualität, Qualitätssicherung ist in der heutigen Zeit ein wichtiger Aspekt. Qualität und Standards sind Parameter, die von unseren, wenn man so sagen kann, Kunden vorausgesetzt werden. Qualität ist aber auch ein Anspruch, den wir jeden Tag stellen und der für Personen, die im Pflegebereich tätig sind, in sehr vielen Bereichen eine Selbstverständlichkeit ist.

Mit diesem Gesetz wird der Qualitätsstandard in den Heimen, so meine ich, auf jeden Fall gehoben und auch den Bewohnerinnen und Bewohnern deutlicher vor Augen ge­führt. Dieser Gesetzesvorlage ist auch eine Arbeitsgruppe vorangegangen, wo in kolle­gialer Zusammenarbeit der Entwurf ausgearbeitet wurde und sehr viele Ideen einge­bracht wurden, die sich nunmehr in diesem Gesetzentwurf wiederfinden.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle allen, die daran beteiligt waren, dass wir dieses Bundes-Seniorengesetz mit so einer großen Qualität vorliegen haben und heute hier beschließen können, einen herzlichen Dank sagen, sei es den Ministerien, sei es den jeweiligen Organisationen, aber auch den Ländern, die hier ko­operativ mitgewirkt haben.

Ein besonderer Dank auch dir, Herr Bundesminister, für diesen Gesetzentwurf! Ich bin überzeugt, dass die 70 000 Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegehei­men dies würdigen werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


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