Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 176

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Für mich sind aber auch der Bund und die Länder Nutznießer, weil die Qualifizierung und Zertifizierung auch qualitätssteigernd wirkt, und daher – wie bereits mehrmals an­gesprochen – sehe ich dieses Zertifizierungsinstrument als positiv, weil es über die Bundesländergrenzen hinweg wirkt und damit auch eine Vergleichbarkeit der Einrich­tungen ermöglicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wichtig ist mir an dieser Stelle, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Verantwortlichen in den Alten- und Pflegeheimen für die ausgezeichnete Arbeit, die sie für unsere hochbetagten Menschen leisten, zu danken. (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammenfassend gesagt bin ich davon überzeugt, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, das Image der Alten- und Pflegeheime weiter zu stärken. Daher sind für mich auch die finanziellen Aufwendungen von Bund, Ländern und den Heimbetreibern gerechtfer­tigt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort. – Bitte.

 


18.29.48

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz: Ich danke für die Zustimmung von allen Fraktionen.

Die Abrechnung 2011 wird bald vorliegen, dann können wir Ihre Frage korrekt beant­worten.

Ein kleiner Scherz nur am Rande: Bei den 19 000 Kontrolluntersuchungen, die wir über das Kompetenzzentrum Pflege betreffend die häusliche Betreuung vornehmen, prüfen wir nach einem Kriterienkatalog vom Bodensee bis zum Neusiedler See, da haben wir das schon.

Beim stationären Bereich werden wir noch ein bisschen daran arbeiten – aber Sie alle kennen die Verfassungslage der Republik Österreich. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.30

18.30.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1902 der Beilagen.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist ebenso Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

18.31.0518. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2062/A der Ab­geordneten Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (1950 d.B.)

 


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