Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll174. Sitzung / Seite 2

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22.27.24Beginn der Sitzung: 22.27 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 174. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 172. Sitzung vom 15. Oktober 2012 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Hornek und Steindl.

22.27.48Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Regierungsvorlagen:

Abgabenänderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012 (1960 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesminis­terin für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird (1961 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 172 betreffend „Keine Bodenaushubdeponie auf der Ferrariwiese – Erhalt der Ferrariwiese in Innsbruck“, überreicht vom Abgeordneten Gerhard Huber,

Petition Nr. 173 betreffend „Erhalt der vierten Vertragsarztstelle in Langenlois (NÖ)“, überreicht vom Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 2093/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Überprüfung der Kontrollstrukturen zur Einhaltung des Arbeitsrechts in der Ar­beitskräfteüberlassung;

Budgetausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 geändert wird (1959 d.B.);

Finanzausschuss:

Antrag 2096/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Aus­gliederung von Aufgaben der „Körperschaften öffentlichen Rechts“ geändert wird;

 


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