Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 143

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übererfüllen, sondern dass wir sie jederzeit auch auf die Bedürfnisse unseres Landes abstimmen können. Und in diesem Sinne wird, was den Geltungsbereich betrifft, rein auf die Umsetzung dieser Geodateninfrastruktur-Richtlinie Rücksicht genommen und dieser darauf beschränkt. Das bedeutet, dass insbesondere unsere öffentlichen Ver­kehrsunternehmen, aber auch Wasser- und Energieversorger von zeitintensiven Ver­waltungsaufgaben entbunden sind.

Selbstverständlich stellen wir mit dieser Novelle zum Geodateninfrastrukturgesetz die hohe Relevanz der Daten nicht infrage. Es ist eine grundsätzlich begrüßenswerte Da­tensammlung, wenn man bedenkt, dass mit diesen Daten sämtliche Objekte auf der Erdoberfläche positionsgenau festgehalten werden können. Und dadurch werden eben auch eine einheitliche Aufbereitung und Zugänglichkeit behördlicher Daten sicherge­stellt – diese können von jedermann, zum Teil auch nur mit Einschränkungen, abge­rufen und genutzt werden. Die letzten beiden Jahre haben auch gezeigt, dass das für bestimmte Anwender – Landschaftsplaner, Architekten – durchaus von großem Inter­esse ist.

Was noch nicht Realität ist, ist, dass auch Gesundheitsdaten abgerufen werden kön­nen, zum Beispiel welche Krankheiten in welcher Region besonders gehäuft auftreten. Ich hoffe, dass diese Möglichkeit für die Grundlagenforschung bei der nächsten No­velle bereits Realität sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.47

16.47.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1843 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.48.129. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2059/A(E) der Abgeordneten Hannes Weninger, Ing. Hermann Schultes, Carmen Gartelgruber, Mag. Christiane Brunner, Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die konse­quente Umsetzung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines eu­ropaweit raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernenergie, über den

Antrag 1722/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung der österreichischen Anti-Atompolitik mit dem Ziel eines raschest möglichen Ausstiegs aus der Kernener­gie, über den

Antrag 1978/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Petition für den weltweiten Atomaus­stieg, über den

Antrag 811/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Resolution AKW Mochovce, über den

 


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