Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll184. Sitzung / Seite 260

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des Europäischen Gerichtshofes und auf Grund einer Judikatur des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes hat sich in der Besteuerung, was die Umsatzsteuer betrifft, für die Betriebe gewerblicher Art in den Kommunen eine geänderte Rechtslage erge­ben, wo ich weder eine Möglichkeit habe noch über die Steuerpflicht einer europäi­schen Regelung hinausgehen kann.

Daher ist im Hinblick auf die Kooperationen in den Kommunen im Einzelfall zu prüfen, ob hoheitlich oder nicht hoheitlich, ob der Betrieb gewerblicher Art im Wettbewerb steht oder nicht und ob die Kriterien, die die Judikatur entwickelt hat, erfüllt sind oder nicht.

Daher kann man nicht eine einzige Antwort auf dieses sehr komplexe System im Hin­blick auf die verschiedensten Sachverhalte, die in derartigen Kooperationen vorkom­men, geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.15

21.15.16

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines verlangt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Artikel 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 betreffend die steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der „Körperschaf­ten öffentlichen Rechts“ geändert wird, in 2098 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schickhofer, Amon, MBA, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen.

Die Abgeordneten Mag. Schickhofer, Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen haben ei­nen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 2 § 3 bezieht.

Wer dieser Abänderung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: die dem Ausschuss­bericht 2099 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Grundzüge
der Förderungskriterien und Berechnung der Förderung des Solidaritäts- und Struktur­fonds.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 278.)

 


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