Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 226

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter betreffend Parteienstellung für Tierschutzombudsmänner in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 29, Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2016 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird sowie das Arzneimittelgesetz, das Biozid-Produkte-Gesetz, das Futtermittelgesetz 1999, das Gentechnikgesetz sowie das Tierschutzgesetz geändert werden (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz – TVRÄG) (2080 d.B.) in der 185. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 6. Dezember 2012

Mit dem Beschluss des bundesweiten Tierschutzgesetzes im Jahr 2005 wurden Tier­schutzombudsmänner in den Ländern eingeführt. Diese agieren weisungsfrei und haben in allen Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutz­gesetz Parteienstellung. Dies gilt allerdings nur für Nutz- und Heimtiere, in Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz steht den Tierschutzombudsmännern unverständlicher­weise keine Parteienstellung zu.

Die Regierungsvorlage zum Tierversuchsrechtsänderungsgesetz sieht lediglich vor, dass die Tierschutzombudsmänner einen Vertreter in die Tierschutzkommission des Bundes entsenden dürfen und regelmäßig über alle Kontrollen bei Tierversuchen informiert werden.

Die Forderung nach einer Parteienstellung der Tierschutzombudsmänner auch in den Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz, wurde mit dem Argument abgeschmettert, dass die Tierschutzombudsmänner Organe der Landesverwaltung seien und für eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG mit den Ländern keine Zeit mehr sei.

Wird ein Tierversuch abgelehnt, kann der Projektleiter gegen den Bescheid berufen. Wird ein Projekt genehmigt, kann niemand gegen die Entscheidung berufen. – Dies ist eine untragbare Situation. Gefordert ist daher das Recht auf Parteienstellung für Tierschutzombudsmänner auch in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. Juni 2013 eine Gesetzes­vor­lage zuzuleiten, die den Tierschutzombudsmännern die Parteienstellung in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz einräumt.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufiger letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Ing. Windisch zu Wort. 2 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


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