Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 235

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18.10.59Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 3 bis 6 der Tagesordnung wieder auf.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


18.11.08

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof hat die geschäfts­führenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmungen geprüft und dabei auch die sogenannten Managerverträge. Er zeigt nach dieser Prüfung, die äußerst komplex war, auf 544 Seiten, dass es eingefahrene Systeme, Sonderregelungen, aber auch Gebräuche und Gepflogenheiten gibt, die natürlich nur über einen gewissen Zeitraum hinweg abgebaut werden können. Dieser Bericht über die Jahre 2006 bis 2008 zeigt, dass es auf allen Ebenen Handlungs-, Verbesserungs- und Optimierungsbedarf gibt. Es geht darum, dass wir mehr Transparenz bekommen, aber auch darum, dass gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel die sogenannte Schablonenverordnung umgesetzt und eingehalten werden.

Es geht aber auch darum – es sind sehr viele Unternehmungen, insgesamt 232 –, dass die Bezüge – und die sind natürlich in der Öffentlichkeit immer ein Kritikpunkt – den Leistungen gegenübergestellt werden. Von den 232 Firmen und Unternehmungen sind 30 geprüft worden, zum Beispiel die ASFINAG, die Bundesimmobiliengesellschaft, die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank, aber auch die Energie AG Steiermark und der Verbund. (Abg. Huber: Die Tiroler Hypo haben Sie vergessen!)

Die Verträge sind insgesamt uneinheitlich und wenig transparent, stellt der Rech­nungshof fest. Es gibt vielfach keine Gehaltsobergrenzen, und da und dort gibt es natürlich auch wenig oder wenig schlüssige Bestimmungen über die Gehaltshöhe in Verbindung mit der Managementleistung. Fast keine der Firmen hat sich an die sogenannte Schablonenverordnung gehalten. Bei der Ausschreibung von zu besetzenden Stellen wurde so manches nicht ganz so vorgenommen, wie es im Bundesgesetz vorgegeben ist. Insgesamt stellt der Rechnungshof auch fest, dass von 472 Leitungsfunktionen lediglich 5 Prozent von Frauen besetzt sind. Weiters stellt der Rechnungshof klar, dass auch die Vergütungen, die öffentlich vergeben werden sollten, nicht präsentiert werden. Teilweise wurden vor Eintreten der Erfolgsvorgaben Boni ausbezahlt, die nicht vergeben hätten werden sollen.

Insgesamt gibt es also hier – das hat der Rechnungshof natürlich aufgezeigt – einiges zu tun. Er empfiehlt, dass Erfolgsbeteiligungen nur noch nach nachweisbaren Kriterien und überprüfbaren Vorgaben gewährt und nur nach dem tatsächlich eingetretenen Erfolg vergeben werden. Nachträgliche Erhöhungen von Managementgehältern sollten nur in klar begründbaren Fällen gewährt werden. Die Bestellung von Managern, auch von Tochterunternehmen, sollte nach dem Stellenbesetzungsgesetz des Bundes erfolgen. Und die gewährten Bezüge sollten im Jahresabschluss, in einem Anhang, veröffentlicht werden.

Welche Vorgaben gibt es? – Herr Staatssekretär Ostermayer war ja im Ausschuss. Es ist so, dass in der Zwischenzeit eine Änderung im Stellenbesetzungsgesetz des Bundes erfolgt ist und nunmehr danach ausgeschrieben werden muss. Weiters gibt es seit kurzer Zeit auch einen Kodex der Grundsätze in öffentlichen Unternehmungen mit Bundesbeteiligungen; im Ausschuss hat uns der Herr Staatssekretär diesen Kodex vorgestellt. Dieser soll dazu beitragen, gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten, wiewohl dieser Kodex nicht unbedingt rechtsverbindlich ist.

 


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