Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 39

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Ich kann Ihnen Beispiele nennen: Auf der A 4, der Ostautobahn, wurde das gemacht, bei der A 2 im Bereich der Nordumfahrung Klagenfurt, und Sie kennen auch die Rege­lung auf der A 21, die betrifft einen besonders neuralgischen Streckenabschnitt, näm­lich die Außenringautobahn, da haben wir sogar ein Fahrverbot für Lkws auf der dritten und vierten Fahrspur verhängt. Aber es wird kein flächendeckendes Überholverbot für alle Lkws auf allen hochrangigen Straßen geben, sondern dort, wo die Länder sagen, da gibt es ein hohes Gefahrenpotential, und Sachverständige das bestätigen, dort setzt das Verkehrsministerium das um. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hagen.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Als gelernter Polizeibeamter möchte ich Ihnen in Bezug auf Ihre Antwort Folgendes nahelegen: In Deutschland ist es so, dass bei einem Überholvorgang durch einen Lkw eine Länge von 1,2 Kilometern be­ziehungsweise eine Minute nicht überschritten werden darf. In Österreich gibt es nur die Richtlinie – und diese gilt für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur speziell für Lkws –, dass 20 km/h schneller als das Fahrzeug gefahren werden muss, das man überholt. Nun ist es so, dass es in Österreich dazu weder eine Ausnahme noch eine gesetzliche Bestimmung gibt. Das ist nur ein Richtwert, der nicht vollziehbar und nicht exekutierbar ist.

Meine Frage: Ist in Österreich überhaupt – und wenn ja, bis wann – mit einer klaren ge­setzlichen Regelung für das Überholen durch Lkws zu rechnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Ab­geordneter, mir liegen keine signifikanten Unfallzahlen vor, die bestätigen würden, dass die Vorgaben, die definiert sind, ohne dass es eine konkrete gesetzliche Defini­tion gibt, tatsächlich zu irgendwelchen größeren Problemen im Bereich der Verkehrssi­cherheit führen.

Ich meine auch, dass wahrscheinlich nicht alles immer gleich besser ist, wenn es auch gesetzlich determiniert ist. Also momentan gibt es meinen Informationen nach keine signifikanten Unfallzahlen, was das Überholen durch Lkws und die Geschwindigkeit in diesem Bereich betrifft, aber ich werde mir das im Detail noch einmal anschauen.

Wir werden dafür in anderen Bereichen, auch mit der Exekutive, heute ja noch sehr vieles beschließen, was Arbeitszeitregelungen von Lkw-Fahrern betrifft, aber auch was die Kontrollen des technischen Zustands von Lkws betrifft. Das ist auch oft eine Un­fallursache, dass die Lkws in einem technisch katastrophalen Zustand sind. Wir wer­den da stärkere Kontrollen durchführen.

Das Überholverbot werden wir nur dort einführen, wo tatsächlich ein Gefahrenpotenzial vorhanden ist, aber es wird diesbezüglich keine flächendeckenden Maßnahmen geben. Ich halte das auch nicht für sehr sinnvoll. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Glaser.

 


Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Minister! Die immer länger wer­denden Lkw-Kolonnen hängen wohl auch damit zusammen, dass der Güterverkehr aus den Regionen kaum eine andere Chance hat, als auf der Straße zu fahren, weil ja die Nebenbahnen immer weniger werden. Gleichzeitig haben Sie zu Beginn der Frage­stunde gesagt, dass es Ihr Ziel ist, den Güterverkehr auf die Schiene zu bringen.

Meine Frage: Wie wollen Sie bewerkstelligen, dass der Güterverkehr auf die Schiene kommt, wenn das Schienennetz immer mehr ausgedünnt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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