Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 95

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Interessant ist die Begründung für den Antrag, und zwar steht da: Der Entfall der Son­derregelung „hat sich als unpraktikabel erwiesen“. – Als wenn man das nicht schon vorher gewusst hätte, dass das auf Deutsch gesagt ein Blödsinn ist.

Es ist eine richtig billige Ausrede für diesen verbockten Antrag. Aber sei es, wie es sei: Die Bauern werden zufrieden sein, wir sind zufrieden, und die ÖVP hat einen weiteren Beweis für das parteiinterne Chaos abgeliefert. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.22

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zum Traktorführerschein habe ich vorher schon auf den Herrn Bartenstein repliziert, darum möchte ich mich mit etwas anderem beschäftigen. Die EU-Richtlinie, die hier zur Umsetzung vorliegt, ist begrüßenswert. Es geht um eine Verbesserung von Verkehrs- und Verspätungsinformationen. Das ist also eine positive Sache, die wir hier sicher unterstützen werden. Alles, was dem Bürger hilft, etwas ein­facher zu machen, etwas besser planen zu können, ist begrüßenswert. Die arbeits­zeitrechtlichen Kontrollen stellen für mich auch eine Verbesserung dar und sind des­halb positiv zu bewerten.

Jetzt möchte ich noch auf ein Thema eingehen, da ich da die Chance nützen werde, der Frau Bundesminister etwas unter die Arme zu greifen. (Abg. Grosz: Vorsicht! – Abg. Jakob Auer: Das will sie aber nicht!) Es ist vorhin schon angesprochen worden: Auf meinen Antrag betreffend den Traktorenführerschein hat die ÖVP dann später, nach einem Jahr, reagiert. Das ist positiv. Und jetzt hoffe ich, dass es nicht so lange dauern wird bei dem Antrag, den ich Ihnen jetzt präsentiere.

Ich habe vor einigen Tagen, beziehungsweise ist es schon fast einen Monat her, ein E-Mail eines besorgten Bürgers aus Salzburg bekommen. Der hat mir geschrieben, dass er mit den Kindern auf dem Weihnachtsmarkt war und dann mit dem Taxi heimfahren wollte. Und, wie es so vorgeschrieben ist, beim Taxi ist es nicht notwendig, einen Kin­dersitz beziehungsweise eine Erhöhung, damit der Sicherheitsgurt beim Kind gut sitzt, mitzuführen. Das ist eigentlich unverständlich. Wir tun ja alles, damit die Kinder ge­schützt sind und bei einem etwaigen Unfall möglichst ohne Schaden davonkommen. Warum ist das jetzt beim Taxi nicht notwendig? Das ist eigentlich unverständlich.

Als ich dieses Mail gelesen habe, habe ich mir gedacht, da muss ich sofort einen An­trag machen und der Frau Bundesminister helfen. Es ist nicht einzusehen, dass beim Taxi das nicht mitgeführt werden muss. Wir wissen alle, wie gefährlich es ist, wenn ein Kind den Gurt um den Hals hat, weil es zu klein für den Sitz ist. Es gibt auch rigorose Strafen im Straßenverkehr für einen privaten Fahrzeuglenker. Warum ist das beim Taxi nicht notwendig?

Deswegen möchte ich jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Markowitz, Tadler, Kollegin und Kollegen betreffend Sitzer­höhungen für Kinder bei Taxifahrten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie wird aufgefordert, mit einer Gesetzesnovelle dafür Sorge zu tragen, dass Taxis Sitzerhöhungen für den


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