Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 103

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.40.21

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Ich darf einen staatstragenden Abänderungsantrag der Abgeordneten An­ton Heinzl und Dr. Martin Bartenstein, Kolleginnen und Kollegen einbringen zur Regie­rungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1997 (31. KFG-Novelle) und das Führerscheingesetz (15. FSG-Novelle) geändert werden, 1985 der Beilagen, in der Fassung des Ausschussberichtes 2125 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung folgende Änderung beschließen:

In Art. 1 Z 58 wird im § 132 Abs. 29 Z 1 der Verweis § 2 Abs. 1 Z 15a ersetzt durch § 2 Abs. 1 Z 15b.

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Ein rein redaktionelles Versehen. – Das wär’s eigentlich schon.

Zum Bauernführerschein vielleicht noch ein paar Bemerkungen: Die leidvolle Zeit für die Bauern, dass sie den Führerschein einstecken müssen, ist jetzt endgültig wieder vorbei. Sie haben ja wirklich äußerst darunter gelitten. Sie hätten ihn verlieren können, er hätte verschmutzt werden können und so weiter und so fort.

Gut, das ist vorbei. Was ich allerdings aus der gesetzlichen Situation jetzt noch nicht herausgefunden habe, ist, ob die Bauern den Zulassungsschein auch nicht mithaben müssen. Und jetzt frage ich mich,  (Abg. Donabauer: Doch!) – Nein! So wie es jetzt ausschaut, nein!

Und jetzt frage ich mich: Sollte ein Bauer in Österreich einmal kontrolliert werden, was hat der für Papiere mit? – Der hat gar nichts mit. (Zwischenrufe bei Grünen und ÖVP.)

Das müssen wir uns noch einmal genau anschauen, denn nach der jetzigen Situation hat er nicht einmal den Zulassungsschein mitzuhaben, und das finde ich doch etwas problematisch.

Kollege Jannach hat gemeint, ich sollte ihm sagen, was die SPÖ dafür bekommen hat. Kollege Jannach! Wir täuscheln da nicht herum, sondern in der Koalition werden ein­fach Nägel mit Köpfen gemacht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Bemerkung zum Schluss: Rund um den Bauernführerschein wurde seitens des Bauernbundes immer wieder behauptet, die bö­se Arbeiterkammer und die SPÖ insgesamt hätten doch dieses große Problem für die Bauern geschaffen, dass sie den Führerschein nicht mithaben müssen. Das hat mich ein bisschen geärgert, muss ich sagen, denn alle, die sich damit beschäftigt haben, wissen genau, dass die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer Österreich sich darüber unterhalten haben, ob denn das wirklich gut sei. Und gemeinsam haben sie dann gesagt, okay, das ist nicht in Ordnung. Das Bundesministerium für Inneres hat auch nichts dagegen gehabt.

Dann kam es zu dem Beschluss, dass die Bauern den Führerschein mithaben müs­sen – ÖVP und SPÖ. Also da waren die SPÖ und die Arbeiterkammer nicht alleine da­ran schuld. Solche Dinge sollte man in Zukunft vermeiden. Das ist keine schöne und faire Sache. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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