Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 240

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21.37.32

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine Damen und Herren! Diese Richtlinie betrifft ja nicht die Nutzung, sondern die Inverkehrbringung von Gasölen. Und da wird die erforderliche Reduktion vorgenommen, die eben in dieser Richtlinie vorgesehen ist. Die hätte schon im Dezember 2010 beschlossen werden können. Aber wie gesagt, das ist ein sehr ambitioniertes Ziel in dieser vorgesehenen Richtlinie: die Verringerung von Schwefeldioxidemissionen von 1 000 Milligramm auf zehn Milligramm pro Kilo.

Die konkreten Auswirkungen sind natürlich auch für Wien relevant, denn auch auf der Donau und vor allem auch auf der Alten Donau wird die ohnehin gute Wasserqualität, die dort herrscht, noch einmal nachhaltig verbessert, denn Sportboote, die teilweise auch in diesen Naturgewässern fahren, stellen keine relevante Gefahr mehr dar. Daher ist das ein sehr gutes Umweltgesetz, das auch nachhaltig wirkt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


21.38.40

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen, liebe Kollegen! Mit der Umsetzung dieser Richtlinie wird ganz sicher etwas Gutes für unsere Gesundheit und letztendlich für die gesamte Umwelt getan, weil der Schwe­felhöchstgehalt nicht nur geregelt, sondern durch diese Regelung auch reduziert wird.

Ich möchte auf einen Punkt eingehen, der mir hier wichtig erscheint, und das ist die diesbezügliche Kontrolle. Was wir heute beschließen werden, das sieht letztendlich vor, dass es die Möglichkeit gibt, bei den Tankstellen und bei sonstigen Abgabestellen die Kontrolle vorzunehmen.

Betreffend die Binnenschifffahrt ist zu sagen: Die Sportboote tanken ja nicht nur in der Republik Österreich, sondern sie tanken natürlich auch bei unseren Nachbarn, in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ungarn, und sind in Österreich natürlich unter­wegs. Es wäre daher ratsam und wichtig, dass man nicht nur bei den Tankstellen und Abgabestellen, sondern vor Ort quasi auf dem Schiff oder auf dem Sportboot selber die entsprechenden Kontrollen vornimmt.

Vielleicht gelingt es uns bei der nächsten Novellierung, hier diesbezüglich einen ge­meinsamen Antrag zustande zu bringen, damit die Kontrolle dann tatsächlich wirksam ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40

21.40.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2130 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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