Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 258

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Religions­gemeinschaften.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

21.35.598. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 529/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Dieter Brosz, Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 – BSFG, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 29/2007, geändert wird (173 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 528/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im „Weißbuch Sport“ (EK) formulierten Ziele (174 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krist mit einer gewünschten Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


21.36.45

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Sport­minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dieser vorliegende Antrag auf Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes schafft, wie ich meine, mit dem vorgeschlagenen Übergangsrecht viele gute und interessante Möglichkeiten für den Sport insgesamt. Einerseits wird sichergestellt, dass die Dachverbände für ihre tägliche wichtige und unverzichtbare Arbeit im Sport, insbesondere in so wirtschaftlich schwierigen Zeiten, ausreichend Mittel zur Erfüllung ihrer Arbeit erhalten. Andererseits bekommen auch die Fachverbände rascher und unkomplizierter Fördergelder für die Unterstützung ihrer Arbeit.

So wird zum Beispiel – um nur zwei Möglichkeiten zu nennen – eine stärkere Basis­förderung im Gesundheits- und Breitensport möglich sein; genauso wird für die Professionalisierung im Nachwuchs und Spitzensport Geld bereitgestellt.

Zusätzlich schafft dieses Übergangsrecht Raum und knapp zwei Jahre Zeit für intensive Diskussion und Arbeit, um strukturelle Verbesserungen im österreichischen Sportförderwesen zu vereinbaren.

Im intensiven Dialog mit den Dach- und Fachverbänden – gemeinsam mit der BSO und weiteren Sportverbänden – werden Richtlinien ausgearbeitet, Wünsche und Anregun­gen diskutiert und das Ziel verfolgt, weniger Geld für Aufwand und Administration und mehr Geld direkt für die SportlerInnen, für Neues und Innovatives einzusetzen.

Nicht vergessen, meine Damen und Herren, dürfen wir auch den Kampf gegen Doping. Da müssen wir unsere NADA mit Sicherheit noch stärker unterstützen. Die Bereitschaft seitens des Ministers und seines Stabes ist mehr als gegeben, ebenso die Bereitschaft


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite