Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 223

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weiter gespart, kritisierte der oberste Elternvertreter für die Wiener höheren und mittle­ren Schulen, Johannes Theiner.“

Wir sehen diesen Fünf-Stufen-Plan gleichfalls negativ, und wir halten auch nicht viel von den angedrohten Geldstrafen. Viel wichtiger wäre es, den Eltern klarzumachen, dass sie beim Thema Schulschwänzen und Schulabbruch eine wichtige Vorbildwirkung ha­ben. Wenn Eltern den Schulbesuch ernst nehmen, dann nehmen ihn auch die Kinder ernst, das zeigen auch internationale Studien.

Meine Damen und Herren, wir fordern für jene, die dauerhaft der Schulpflicht nicht nach­kommen, die Streichung der Familienbeihilfe. Das wäre eine empfindliche Maßnahme, welche die Eltern tatsächlich spüren würden, im Vergleich zu einer Geldstrafe, die eine absolut zahnlose Mahnung ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.44

21.44.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort seitens der Berichterstattung gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betref­fend Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz und das Bildungsdokumentations­gesetz geändert werden samt Titel und Eingang in 2198 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die da die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zu­stimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Steuerung der Einhaltung der Schul­pflicht über die Familienbeihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Dieser Antrag findet keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend Verwal­tungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich samt Titel und Eingang in 2287 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betref­fend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Unter­richt, Kunst und Kultur, Bereich Pädagogische Hochschulen samt Titel und Eingang in 2188 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung ge­ben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

 


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