Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 242

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Daher bringe ich folgenden Antrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in der Fassung des Berichtes des Wissenschaftsausschusses (2282 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel I Z 4 lautet § 46 Abs. 2:

„(2) Beschwerden in Studienangelegenheiten sind bei dem Organ einzubringen, das den Bescheid erlassen hat. Dieses hat, wenn die Beschwerde nicht unzulässig oder verspätet ist, die Beschwerde mit dem gesamten Akt unverzüglich dem Senat vorzule­gen. Der Senat kann eine Stellungnahme zur Beschwerde erstellen. Liegt eine derar­tige Stellungnahme vor, so hat die Beschwerdevorentscheidung unter Beachtung die­ser Stellungnahme zu erfolgen. Wird die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, so ist die Stellungnahme des Senats anzuschließen.“

*****

Wir hoffen, dass Sie unserer Abänderung trotzdem noch zustimmen können. Unge­achtet dessen werden wir die Regierungsvorlage unterstützen, was jetzt natürlich ver­handlungstechnisch, taktisch eine problematische Ausgangslage darstellt. Ich denke jedoch, die Problemsituation ist allen klar, und vor diesem Hintergrund wäre das alles nur sinnvoll.

Ein Punkt, der auch im Entschließungsantrag drinnen gestanden ist, war der Punkt, dass ProfessorInnen – großes I, gegendert! – im Rahmen ihrer Berufspflicht von den Verwaltungsgerichten als Sachverständige herangezogen werden können. Die Idee dazu ist auch wieder offenkundig: Wenn die ProfessorInnen als Sachverständige he­rangezogen werden und das deren Berufspflicht ist, fallen keine Kosten an. Das be­deutet somit auch wieder einen kostengünstigeren Rechtsschutz für die Studierenden, die hier Rechtsmittel ergreifen.

Folgen wir also auch in den Materiengesetzen dem, was wir auf Verfassungsebene als Ziel formuliert haben: Ein guter Rechtsschutz, ein kostengünstiger Rechtsschutz, eine Verbesserung des Rechtsschutzes für alle. (Beifall bei den Grünen.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsge-
setz 1998, das Studienförderungsgesetz 1992, das Fachhochschul-Studiengesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichts­barkeits-Anpassungsgesetz - Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) (2282 d.B.)

 


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