Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 30

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haben. Ich bin wirklich stolz und froh und bedanke mich auch bei meiner Kollegin Frau Dr. Schmied, dass das gelungen ist.

Die Kooperation wird durch die Kraft des Faktischen eine enge werden, und zwar deswegen: Wir haben im Gesetz dafür gesorgt, dass beim Master immer eine Kooperation mit einer Universität stattfinden muss, also einen Master kann eine Pädagogische Hochschule wegen der Sorge der Wissenschaftlichkeit nie allein anbieten, da muss sie immer mit einer Uni zusammenarbeiten. Und wenn sie mit einer Uni zusammenarbeitet, dann wird das nahezu zwangsläufig auch ausstrahlen auf den Bachelor, denn man kann nicht in eineinhalb Jahren – so lange dauert der Master – die gesamte wissenschaftliche Fachausbildung machen. Dazu braucht man viel länger, und deswegen muss das auch im Zusammenhang mit dem Bachelor erfolgen. Das heißt, faktisch werden Pädagogische Hochschulen und Universitäten in diesen Studien eng zusammenarbeiten müssen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Dr. Grünewald. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Bio-Ethik des Europarates steht im Regierungsprogramm – zumindest so, dass dieses Übereinkommen ratifiziert werden sollte. Wie stehen Sie zu einer schnellen Ratifizierung dieses Überein­kom­mens?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 201/M, hat folgenden Wortlaut:

„Die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über Menschenrechte und Bio­medizin (Bio-Ethik-Konvention des Europarates) ist Teil des Regierungsüberein­kommens. – Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es zu einer raschen Ratifizierung kommt?“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Ich stehe positiv dazu, nur zur Schnelligkeit muss ich einige Dinge sagen. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir die Situation in Österreich vereinheitlichen und verdeut­lichen. Deswegen arbeite ich schon länger an einem neuen entsprechenden Gesetz – Humanforschungsgesetz oder Bioethikgesetz könnte man es nennen –, einem Forschungsgesetz. Mein Vorbild ist das Schweizer Humanforschungsgesetz, wobei man auch dafür, soviel ich weiß, viele Jahre gebraucht hat. Das ist eine sehr komplexe Materie, deswegen braucht das seine Zeit.

Wichtig ist auch festzustellen, dass in Österreich derzeit die Rechtslage sehr zer­splittert und auch lückenhaft ist. Auch das berechtigt sehr den Wunsch nach einem solchen Gesetz.

Wie gesagt, die Vorbereitungen laufen in meinem Ressort. Ziel ist ein Bundesgesetz, das die Fragen der ethischen Implikationen in der Forschung umfassend regelt. Es gibt ein paar herausragende Fragen, die immer wieder und regelmäßig in den Medien nachzulesen sind, es gibt aber neben diesen herausragenden und sehr, sehr schwierigen Fragen eine Fülle anderer, die nahezu im Verborgenen laufen, die man auch klären muss. Das sind meine Ziele.

 


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