Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 118

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Man ist nicht einmal fähig, bis zum Ausschuss einen beschlussfähigen Antrag einzubringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Nein, heute müssen Sie noch Abänderungsanträge einbringen, aber wir als Opposition erkennen die Intention, wir begrüßen das und gehen bei solchen Anträgen mit. Es wäre auch schön, wenn die Regierung, die Regierungsparteien genauso sagen würden: Okay, die Intention des Antrages der Opposition ist gut, wir gehen mit. Wenn der Kollege Keck sagt, dass der Minister mit der EU verhandelt, dann wäre es doch schön, wenn sich der Minister darauf berufen könnte, dass das österreichische Parlament hinter ihm steht. So kann er nur sagen: Die Regierungsparteien stehen hinter mir. Und vielleicht hat er nicht einmal einen Regierungsbeschluss, dann kann er nur sagen: Ich bin dafür oder dagegen. Das heißt, hier könnten wir den Minister mit einem Beschluss des Parlaments stärken, damit er sagen kann, das österreichische Parlament hat sich klar dagegen ausgesprochen. Wenn man will.

Interessant finde ich auch die Einwendung der Kollegin Höllerer: zu wenig weitgehend. Jetzt weiß ich, die ÖVP ist natürlich die Retterin des Tierschutzes in Österreich. Sie sind ja auch dafür, den Tierschutz sofort in Verfassungsrang zu heben. Da bremsen alle anderen, nur die ÖVP nicht. Da würde ich die ÖVP wirklich einmal einladen: Machen wir endlich etwas! Es gibt seit 2004 einen Fünfparteienantrag „Tierschutz in die Verfassung“. Derzeit bremst die ÖVP. Also erklären Sie mir als ÖVPler nicht, dass Sie für einen weiter gehenden Antrag im Sinne des Tierschutzes sind! – Das ist einfach nicht wahr.

Und wenn Sie einen weiter gehenden Antrag haben, warum gehen Sie nicht zum Kollegen Pirklhuber und sagen, der Antrag wäre gut, können wir nicht den Antrag um dieses und jenes erweitern? Vielleicht hätten wir einen Sechsparteienantrag daraus gemacht, es ist ja alles möglich, man kann im Vorfeld verhandeln, man kann im Ausschuss verhandeln, wenn man den Antrag annehmen will.

Man kann natürlich einen Antrag auch einfach ablehnen. Es würde den Stil im Hohen Haus deutlich verbessern, wenn Anträge der Opposition nicht nur deswegen abgelehnt würden, weil sie von den Oppositionsparteien eingebracht wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11

14.11.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betref­fend 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit in 2166 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Kolleginnen und Kolle­gen einen Zusatzantrag sowie einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, dann über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließ­lich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

 


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