Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll202. Sitzung / Seite 83

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Entschließungsantrag der Abgeordneten Auer, Gaßner, Jannach und Huber. Das ist ein Vier-Parteien-Antrag – er ist ausgeteilt –, in dem festgelegt ist, dass wir dieses Thema mit dem Herrn Bundesminister im Unterausschuss zu Ende bringen, dass wir mit dem Herrn Bundesminister im Unterausschuss die europäische Verordnung diskutieren, dass wir uns in diesem Unterausschuss anschauen, was wir für Österreich abändern müssen, was für Österreich zu wenig, zu viel oder sonst etwas ist und dass wir dann einen gemeinsamen Antrag zustande bringen, um dieses Gift endlich wegzubekommen.

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Und es ist ein Gift, da kann sich der Herr Schultes noch was weiß ich wie lange hier hinstellen und Gegenteiliges behaupten. Es kann doch nicht sein, dass wir die Land­wirtschaft mit Gift erhalten müssen. (Zwischenruf des Abg. Petzner.) Das kann es ja nicht sein!

Was ist mit den Biobauern, die kein Gift verwenden? Sind die alle tot? – Nein, die werden immer mehr. Die werden immer mehr, weil es Gott sei Dank genug gescheite Bauern gibt, die sich dazu bekennen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Und genug gescheite Konsumenten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe berichtet bekommen, dass es einen Weltagrarbericht gibt. Ich habe ihn noch nicht gelesen, aber es gibt ihn. Für diesen Bericht haben 400 Wissenschaftler im Auftrag der UNO geforscht und sie haben festgestellt – ich zitiere jetzt nicht wörtlich, aber im übertragenen Sinn –, dass uns nicht die Chemie, sondern die ökologische Landwirtschaft retten wird. Wenn das 400 Wis­senschaftler weltweit erforschen, dann muss es doch für uns möglich sein, ohne dieses Gift zu leben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der in seinen Grundsätzen erläuterte Entschließungs­antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Mag. Kurt Gaßner, Jannach, Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Bienen in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage 14713/J der Abgeord­neten KO Heinz-Christian Strache an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Die Europäische Kommission hat kürzlich als Reaktion auf eine Stellungnahme der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein partielles Verbot von Neonicotinoiden vorgeschlagen. Von Dezember 2013 bis November 2015 sollen be­stimmte Anwendungen von drei speziellen Wirkstoffen aus der Klasse der Neonico­tionide untersagt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben am 29.4.2013 über diesen Vorschlag zum zweiten Mal abgestimmt. Erneut war das Ergebnis der Abstimmung weder eine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag noch eine qualifizierte Mehrheit dagegen. Die (einfache) Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten hat den Kommis­sionsvorschlag in beiden Abstimmungen allerdings befürwortet.

Da unter den EU-Mitgliedsstaaten keine qualifizierten Mehrheiten (dafür oder dagegen) evident wurden, kann die EU-Kommission ihren Vorschlag ohne weitere Befassung der


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