Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 215

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Ganz allgemein ist bei allen Gesetzen die Parteienstellung von NGOs und BürgerInnen massiv zu kritisieren und weitaus unzureichend. Wir entsprechen auch der Aarhus-Konvention nicht. Auch die Information an die BürgerInnen ist unzureichend – Stich­wort Umweltinformationsgesetz. Ihren Zugang dazu, Herr Minister Berlakovich, haben wir auch bei den Bienen gesehen. Es gibt aber im Umweltinformationsgesetz generell keine Rechtssicherheit. Bürgerinnen und Bürger können sich nicht darauf verlassen, dass sie zumindest eine Mitteilung oder einen Bescheid erhalten, auch wenn Sie ihnen keine Auskunft erteilen. Deswegen bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikate­gesetz 2011, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Bun­des-Umwelthaftungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Altlastensanierungsge­setz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt, Abfall, Wasser) (2290 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Umweltausschusses (2315 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Art 3 (Umweltinformationsgesetz) wird folgende Zif 1 eingefügt:

„1. § 8 Abs 1 lautet wie folgt:

(1) Werden die verlangten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitgeteilt, so ist auf Antrag des/der Informationssuchenden hierüber binnen zwei Mo­naten ein Bescheid zu erlassen. Dieser Antrag kann auch gleichzeitig mit dem Begeh­ren auf Mitteilung von Umweltinformationen gestellt werden. Zuständig zur Erlassung des Bescheides ist die informationspflichtige Stelle soweit sie behördliche Aufgaben besorgt. Über gleichgerichtete Anträge kann unter einem entschieden werden.

Art 3 Zif 1 bis 3 (alt) erhalten die Ziff 2 bis 4.

*****

Es geht darum, dass BürgerInnen mehr Möglichkeiten bei der Beteiligung haben, aber auch mehr Rechtssicherheit, wenn es darum geht, Informationen in Umweltfragen zu erhalten. All das wären wichtige Schritte neben vielen anderen, die wir heute, wie ge­sagt, nicht beleuchten können.

Aber es zeigt sich wieder einmal: Für eine seriöse Umweltdebatte hier im Haus, im Parlament und vor allem für eine seriöse Umweltpolitik braucht Österreich dringend ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis wir es bekommen!)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2290 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz 2011, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Umweltinfor­mationsgesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Altlastensanierungsgesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 und das Wasserrechtsge-


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