Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 22

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Bundeskanzler Werner Faymann: Der Verfassungsdienst hat dazu klar Stellung genommen und gesagt, das österreichische Bankgeheimnis ist so aufrechtzuerhalten, weil hier eine klare, auch nachvollziehbare, auch rechtlich absolut begründbare Trennung zwischen ausländischen Konten und eine Gleichbehandlung innerhalb dieses Sektors ausländischer Konten erfolgt. Daher ist diese klare Trennung zu den Bestimmungen des österreichischen Bankgeheimnisses möglich, erklärbar und auch rechtlich vertretbar.

Ich gehe davon aus, dass das österreichische Parlament – noch dazu ist das eine Zweidrittelmaterie; wie Sie wissen, ist das ja mit Zweidrittelmehrheit abgesichert – nicht vorhat, das österreichische Bankgeheimnis zu verändern. Das müssen Sie als Abge­ordneter aber natürlich noch besser wissen als ich, ob es da Initiativen der Abge­ordneten gibt. Ich habe jedenfalls nicht vor, das österreichische Bankgeheimnis zu ver­ändern, und sehe in der Begründung des Verfassungsdienstes eine ausreichende Grundlage, das auch behaupten zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. (Ruf bei der ÖVP: Professor Rossmann!)

 


Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Im Rahmen der Zinsenrichtlinie hätten Sie ja bereits mit heutigem Tag die Möglichkeit, den automatischen Informationsaustausch in Bezug auf die Bankkonten umzusetzen; da müssen Sie nicht warten, bis die Abkommen mit Drittstaaten geschlossen sind.

Warum tun Sie das nicht, und warum schützen Sie damit Steuerhinterzieher und Steuerbetrüger weiterhin so lange, bis die Abkommen mit Drittstaaten bestehen werden? (Bravoruf bei den Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wir haben gestern festgelegt, dass wir mit Ende des Jahres diese Einführung machen. Sie wissen, dass dem viele Diskussionen vorausgegangen sind. Ich möchte eine als durchaus berechtigt hervorheben, das ist die über den Datenaustausch, zu dem wir uns bekennen; ab Ende des Jahres sollen da auch die Beschlüsse voll gelten. – Und das sagen wir jetzt schon; das machen wir nicht von irgendwelchen Blockaden oder so abhängig, sondern da sagen wir jetzt schon ganz deutlich: Wir wollen das als Betrugsbekämpfung bewusst politisch auch verbunden haben mit einem gewissen Druckaufbau, dass auch andere Themen des Betruges einbezogen werden.

Es kann nicht sein, dass jetzt jemand sagt, damit ist der Steuerbetrug schon bekämpft, sondern wir haben durchaus unsere Zustimmung und unsere klare Haltung, die ich hier immer zum Ausdruck gebracht habe (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen), verbunden mit der Forderung, dass auch englische Trusts, dass auch Steueroasen, dass auch Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, aber in diesem Tätigkeitsfeld sehr aktiv sind, nicht nur unter die Lupe genommen werden, sondern dass auch ein Druck auf sie ausgeübt wird, ebenfalls bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs mitzumachen. Ich halte es daher durchaus – auch von der Vorgangs­weise her – für eine richtige Vorgangsweise, und wenn es ab Ende des Jahres gilt, ist es ja wohl absehbar. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundeskanzler! Praxis der Schweizer Banken ist es, den Anlegern von Schwarzgeld zu sagen: Du kannst zwar bei uns das Geld anlegen, aber es wird in Singapur bei einem verbundenen Bankinstitut verwaltet! Dieses Kapital steht dann der Wirtschaft in Asien


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