Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 24

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Bundeskanzler Werner Faymann: Erstens: Ich unterstütze den Initiativantrag, den Klubobmann Cap und Klubobmann Kopf erarbeitet und eingebracht haben. Sie wissen, Sie können sogar dafür stimmen, ich kann ihn nur unterstützen mit meiner Haltung. Das heißt, ich halte das durchaus für einen wichtigen Schritt. Neben der zentralen Wähler­evidenz ist mit der Möglichkeit, Volksbegehren elektronisch besser zu unter­stützen, aber auch der verbesserten Einbeziehung der Proponenten des Volks­be­gehrens in den parlamentarischen Prozess ein wichtiger Schritt erfolgt, wie ich meine.

Ich habe aber auch immer klargestellt, wenn die Abgeordneten dieses Hauses Wege suchen und finden, die darüber hinausgehen, wo man eine gewisse Anzahl an Unterschriften und damit eine starke Unterstützung aus der Bevölkerung für eine Initiative etwas stärken möchte – das Wort „Automatismus“ ist da nicht angebracht, glaube ich, aber die Worte „ernst zu nehmen“ und „umzusetzen“ sind angebracht –, wenn da also eine rechtliche und politische Möglichkeit, auf die sich die Abgeordneten einigen, gefunden wird, hat das meine Unterstützung. Auch ich habe ja ein Interesse daran, dass das österreichische Parlament, das ja die Verantwortung hat, etwa für die Formulierungen, die bei einer Volksabstimmung oder bei einer Volksbefragung vor­liegen, die Rahmenbedingungen für eine derartige verpflichtende Volksbefragung oder Volksabstimmung natürlich ausdiskutiert, dass diese Rahmenbedingungen also von den Abgeordneten gemeinsam geschaffen werden.

Ich bin überzeugt davon, da gibt es unterschiedliche Meinungen – nicht nur in meiner Fraktion, auch in anderen Fraktionen –, aber es schadet ja der parlamentarischen Diskussion nicht, wenn es verschiedene Meinungen gibt, und ich hoffe daher, dass dieser Prozess konstruktiv weitergeführt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Gerstl.

 


Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Bundeskanzler, Ihre Antwort ermuntert mich, dass wir hier zusätzlich zu diesem Paket, das wir bisher ausverhandelt haben, noch weitere Schritte setzen können. Eine Möglichkeit dazu wäre nämlich, um den Willen des Bürgers wirklich ernst zu nehmen – und das sind jetzt auch Ihre Worte, die ich hier gerne gebrauchen möchte –, ohne eine Gesamtänderung der Bundes­verfassung, dass wir bei einer bestimmten Anzahl von Unterschriften in eine Volks­befragung gehen und damit zu noch mehr Klarheit in der Entscheidungsfindung kommen. Das wäre eine Möglichkeit, die wir auch vor der Wahl noch leicht beschließen könnten.

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag, Herr Bundeskanzler?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wenn Sie so einen Vorschlag ausarbeiten, der natürlich Grund- und Freiheitsrechte – aber das brauche ich Ihnen nicht zu sagen – als Rahmenbedingungen berücksichtigt und die Handlungsfähigkeit des Parlaments, hier auch gestaltend einzugreifen – nicht einfach zu sagen: Egal, welche Frage, sie wird eins zu eins so vorgelegt, und egal, welche Grundrechte davon betroffen sind, das spielt alles keine Rolle!; ich bin überzeugt, dass Sie das sehr gewissenhaft prüfen werden –, dann können Sie sich auf mich verlassen; ich nehme ihn ernst und werde ihn sehr ernsthaft unterstützen, wenn er vorliegt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Widmann.

 


Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Bundeskanzler! Der Frust der Bürger über die etablierten Parteien ist sehr groß. Auch in wichtigen Lebensfragen –Thema EU, Thema Gentechnik, Thema Atom – fühlen sich die Menschen nicht mehr


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