Zusammenfassend kann man sagen, dass die PädagogInnenbildung Neu die Rahmenbedingungen dafür schafft, dass es die bestausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer für unsere Kinder gibt, eine einheitliche und gleichwertige Ausbildung auf höchstem Niveau, die äußerst positive Ausblicke in unsere Bildungszukunft eröffnet. Diese Ausbildung ermöglicht es, dass in jedem Klassenzimmer die besten Lehrerinnen, die besten Lehrer für den jeweiligen Schultyp unterrichten.
Mit dieser Gesetzesvorlage werden die Weichen für die Zukunft unserer Kinder gestellt. Ich gratuliere abschließend all jenen, die für das Zustandekommen dieser Regierungsvorlage verantwortlich waren und sind, allen voran Frau Ministerin Schmied und Herrn Minister Töchterle. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.47
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ablinger zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.47
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmar Mayer, Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen einbringen. Dieser Antrag wurde verteilt und liegt Ihnen vor, daher werde ich ihn nur in seinen Kernpunkten erläutern.
Im Wesentlichen bezieht er sich auf einen Punkt in den Stellungnahmen, die eingebracht worden sind, und zwar zum Kreis der Zulassungsberechtigten für die hochschulische Nachqualifizierung. Da wurde kritisierend dargelegt, dass dieser Kreis für die Zulassungsberechtigung etwas zu eng gefasst ist. Darauf reagiert dieser Antrag, und zwar in drei Punkten.
Zum einen werden die Zulassungsberechtigten für hochschulische Nachqualifizierung ausgeweitet, und zwar, wenn ich nur ganz kurz darauf verweisen darf: Für die Personengruppe der Lehrenden im Bereich der Berufsausbildungen sind diese Zulassungsbestimmungen bisher zu eng gefasst. Und die vielen Lehramtsstudenten, die damals die Ausbildung nach der damals geltenden Rechtslage absolviert haben, konnten nur so ihre Ausbildung machen und würden nach den gegenwärtigen Möglichkeiten nicht zugelassen werden. Das soll verändert werden, da es durchaus ihren Qualifikationen und ihrer Berufspraxis entspricht, sie für die hochschulische Nachqualifizierung zuzulassen.
Der zweite Punkt sind Hausarbeiten aus früheren Lehramtsausbildungen. Auch diese Hausarbeiten aus früheren Lehramtsausbildungen sowie andere wissenschaftliche Arbeiten sollen im Falle der Gleichwertigkeit mit einer Bachelorarbeit an der Pädagogischen Hochschule anerkannt werden. Das ist ein zweiter wesentlicher Punkt, um den Anmerkungen im Begutachtungsverfahren zu entsprechen.
Ein dritter, nicht unwesentlicher Punkt ist, dass die Berichte über die aktuellen Entwicklungen der Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung Neu nicht nur vorgelegt und publiziert werden, sondern auch direkt dem Nationalrat vorgelegt werden und hier diskutiert werden sollen. Ich halte das für wesentlich, da es natürlich hier, wo das Gesetz beschlossen wird, ganz wichtig ist, permanent darüber auch eine Entwicklung zu sehen: Wie wirkt sich das aus? Ist die Absicht des Gesetzgebers auch angekommen? Wo ist Nachjustierungsbedarf zu erkennen? – Das ist der dritte wesentliche Punkt.
Alle anderen Punkte sind eher Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen.
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