Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 23

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Beim ersten Kind. Wenn in der Zwischenzeit ein zweites Kind geboren wird, beginnt man diese vier Jahre noch einmal von vorne zu zählen.

Ich bin der Meinung, das Fernbleiben der Frauen vom Arbeitsmarkt ist anzurechnen und nicht die Zahl der Kinder, denn ich wünsche mir nicht  so wie Sie, Frau Kollegin, wahrscheinlich auch nicht , dass Frauen allzu lange vom Arbeitsmarkt fernbleiben. Genau das ist der Grund, warum dann in der Pension einfach diese Beitragszeiten fehlen. Zu diesen vier Jahren: Wenn eine Frau nach zwei Jahren, nach eineinhalb Jah­ren, nach einem Jahr wieder teilzeitbeschäftigt zu arbeiten beginnt, haben wir ja auch diese Summe von 1 500 €, sie wird ja immer aufgewertet, da das vier Jahre lang als pensionsbegründende Zeit gesehen werden kann  und das, denke ich, ist ausrei­chend.

Das Kumulieren  und nicht für jedes Kind –, glaube ich, zählt, weil das Fernbleiben vom Arbeitsmarkt das Kriterium sein sollte, und wenn zum Beispiel drei Kinder geboren werden, nicht zwölf Jahre ferngeblieben werden sollte. (Abg. Schittenhelm: Also nicht unterstützen?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schit­tenhelm.

 


Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Frau Präsidentin! Es geht aber bei den Frauen nicht nur um die Sicherung der Pensionsvorsorge im Alter. Es geht auch um die Gesundheitsvorsorge, die wir Frauen sehr oft vernachlässigen. Und erst am Mon­tag erschien im „Kurier“ ein Artikel über Frau Alexandra Kautzky-Willer, Professorin für Gendermedizin. Sie hat auch festgestellt, dass wir unbedingt und dringend eine individualisierte Behandlung von Frauen und Männern in diesem Bereich brauchen.

Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen haben Sie im Zuge des NAPs schon mit Bun­desminister Stöger besprochen, um die Gendermedizin-Vorsorgeuntersuchung für Frauen zu forcieren, und haben Sie auch entsprechende Maßnahmen gesetzt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Ich freue mich sehr, dass unser System der Vorsorgeuntersuchungen in Österreich für alle, für Männer und Frauen, gut angeboten werden kann – was mäßig gut funktioniert; denn Sie haben es selber gerade gesagt, wer zur Vorsorgeuntersuchung geht, das bleibt dann einem Menschen selbst überlassen, aber das Angebot ist da.

Was ich in meinem Bereich gemacht habe, ist, mich mit der Ärztekammer getroffen zu haben. Ich bin der Meinung, dass Gendermedizin, das heißt die Auswirkungen der ge­sundheitspolitischen Maßnahmen oder auch Arzneimittelabgaben und so weiter, auch Symptome von gewissen Krankheiten, noch genauer untersucht werden sollten. Und es haben sich schon viele bereiterklärt, den Lehrgang für Gendermedizin zu absol­vieren. Nur ein Diplom, das folgen müsste, ist von der Ärztekammer noch nicht aner­kannt. Da sind wir in guten Gesprächen, dass dieses Diplom für Gendermedizin, wenn jemand diese Ausbildung absolviert hat, auch hoffentlich demnächst Wirklichkeit wer­den kann. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dolin­schek.

 


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Bundesminister, guten Morgen! Bei der Pensionssicherungsreform 2003/2004 wurden erstmals Kindererziehungszeiten an­gerechnet: 48 Monate pro Kind, 60 Monate bei Mehrlingsgeburten. Bei Mehrlingsge­burten ist es aber so, es kann jemand Zwillinge, Drillinge oder Vierlinge haben, es sind immer 60 Monate. Ich hatte ein Gespräch mit einer Mutter letzte Woche, die Zwillinge hat, und die sagte, sie findet das eigentlich ungerecht, dass nur 60 Monate angerech-


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