Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 102

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Wir kommen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 5.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, seinen Bericht 2424 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantra­ges 2123/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen ferner zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2424 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Einhaltung der Presse- und Meinungsfrei­heit in China.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 308.)

13.44.546. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2102/A(E) der Ab­geordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschlie­ßung 1487/2007 des slowakischen Nationalrates über die Unangreifbarkeit der Beneš-Dekrete (2425 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 2311/A(E) der Abge­ordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend bedenkli­che Aussagen des tschechischen Staatspräsidenten Miloš Zeman über die Ver­treibung der Sudetendeutschen (2426 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 und 7 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Kitzmüller. 4 Minuten Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


13.45.53

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat zwar in zwei Stellungnahmen beteuert, dass es für Österreich weiterhin ein wich­tiges Anliegen bleiben wird, ungeklärte Fragen der Vergangenheit in einem offenen Dialog zu lösen und dabei auch die nachbarschaftlichen Beziehungen mit der Tsche­chischen Republik im Geiste der gemeinsamen europäischen Werte zu vertiefen, Ver­handlungen mit der Tschechischen Republik über die Beseitigung der negativen Aus­wirkungen der Konfiszierungsdekrete des Präsidenten Dr. Edvard Beneš auf das Grundeigentum der nach dem Zweiten Weltkrieg in Österreich eingebürgerten Altöster­reicher, die aus Böhmen, Mähren und Österreich-Schlesien vertrieben wurden, aufzu­nehmen. Aber, meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass Jahrzehnte nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und nach der Aufnahme der Tschechischen Republik in die EU diese menschenverachtenden Dekrete noch immer existieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Bei der Aufnahme der Tschechischen Republik in die europäische Staatengemein­schaft baute man auf die, ich sage einmal, Einsichtigkeit der Tschechischen Republik, des tschechischen Staates bei der Beseitigung der sogenannten Beneš-Dekrete oder auch darauf, in Bezug auf die Atompolitik das Verständnis dieses Staates zu erreichen.


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