Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 69

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gemacht worden, für den nicht nur die Menschen dort bezahlen aufgrund der ihnen entstandenen Schäden, sondern für den auch wir als Steuerzahler zahlen und den Sie, Frau Ministerin, mit entsprechenden Maßnahmen jetzt wieder einigermaßen bereinigen sollen. Deshalb ist es für uns ganz, ganz wichtig, dass man in der Raumordnung – und da spreche ich mit föderalistisch gesinnten Abgeordneten wirklich in einem ernsten Dialog –, dass man in der Raumordnung Schutzzonen definiert, wenn man Kraftwerks­bauten vornimmt, weil nur so die Retentionsräume, die Flutungsräume gewährleistet sein können.

Gerade, wenn Kraftwerke schnell ihre Schotten hochziehen, sozusagen nach dieser Wehrbetriebsordnung das Wasser durchlassen, gibt es das Problem mit dem Schlamm, und mit dem Schlamm kämpft die Landwirtschaft genauso wie die betroffene Bevölkerung, die nicht nur das Wasser im Keller hat, sondern auch den Schlamm, wobei dieser ja, wie wir wissen, noch viel ärger ist.

Dieser Schlamm ist ja mehr oder weniger Geschiebeschlamm. Und da sind wir bei einem Grundproblem, das auch Sie, Frau Ministerin, betrifft: Was geschieht mit dem Geschiebe, mit dem Schlamm, der durch die Flüsse aus dem Gebirge in die Stauräume kommt? Das ist auch ein energiewirtschaftliches Problem, der Stauraum wird kleiner, die Effektivität der Wasserkraft geringer. Der Schlamm verhindert bei Hochwasser, dass zusätzliches Wasser entsprechend aufgenommen wird, und der Schlamm liegt, wenn dann geöffnet wird, auf den Feldern, verstopft die Häuser.

Frau Ministerin, warum – das ist meine Frage und ein Ansatz zur Problemlösung – bekommt die via donau – Sie sind ja zuständig für den Wasserstraßenbau – als nachgeordnetes Organ nicht die Verpflichtung oder den Auftrag, die Staubecken zu entschlammen, rechtzeitig auszubaggern, auszusaugen und das dann mit Schiffen in das Schwarze Meer zu transportieren, wenn es schon durch die Kraftwerke nicht auf dem natürlichen Weg geht? Irgendwohin muss ja der Schlamm – entschuldigen Sie, aber so ist es halt.

Frau Ministerin, ich darf Ihnen noch ein zweites Beispiel bringen. Auch in Hallstatt ist sehr, sehr schnell Hochwasser über einen Gebirgsbach mitten durch den Ort geflos­sen, das konnte sich niemand vorstellen. Wir müssen auch bei der Wildwasser­verbau­ung dafür sorgen, dass die Bäche nicht nur kanalisiert werden, sondern dass auch Ausweichzonen vorhanden sind, vor allem aber auch dafür, dass die Bäche gesäubert werden. Dort sind nämlich nicht nur verschiedene Muren stauend tätig gewesen, sondern auch Baumstämme von vorhergegangenen Windbrüchen, und das hat zu diesen Katastrophensituationen in Hallstatt geführt.

Frau Ministerin und Frau Kollegin Schittenhelm, Frau Bürgermeisterin, es geht, wie Sie gesagt haben, auch darum, den Menschen persönlich zu helfen. Unser Dank gilt den Feuerwehrleuten, aber wir haben nicht nur die finanzielle Verpflichtung, sondern auch die rechtliche Verpflichtung, einen neuen Schutzmechanismus zu etablieren. Wir brauchen einen Schutzmechanismus nicht nur in Form von Dämmen, sondern auch in Form von Versicherungsmöglichkeiten. (Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.)

Damit bin ich bei einem kritischen Punkt, und deshalb bin ich sehr, sehr vorsichtig, ich bringe den folgenden Antrag ein und ersuche die Bundesregierung um Folgendes:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Hochwasserschutzversicherung

 


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