Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 249

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Ähnlichem. Für die Betroffenen ändert sich ja nichts dadurch, wie das Medikament de facto geheißen hat.

Ich verstehe die Ablehnung deswegen nicht – das sage ich Ihnen auch ganz offen –, weil es sich hier weder um Tausende noch um Hunderte Personen handelt. Es handelt sich um einige, ganz wenige Personen, die davon profitieren würden, die es auch wirklich brauchen würden. Denn eines ist schon klar: Diese Personen sind ja jetzt alle schon jedenfalls weit über 50 Jahre alt, in Richtung 60 Jahre gehend, das heißt, in einem Alter, wo sie bereits vermehrte medizinische Behandlung benötigen.

Es gibt auch Studien, die belegen, dass die Betroffenen, sozusagen die durch Thali­domid missgebildeten Personen, jetzt nicht nur – so wie wir sie kennen – im äußer­lichen Erscheinungsbild Probleme mit den Gliedmaßen haben, sondern dass vor allem auch Blutbahnen anders verlaufen. Das heißt, sie benötigen auch einen zusätzlichen Mehraufwand nicht nur in der medizinischen Behandlung, sondern auch im Bereich der Pflege.

Daher wäre es schon, würde ich meinen, im Sinne der Solidarität mit diesen Men­schen – und noch einmal, es handelt sich dabei um eine Handvoll Menschen –, das wirklich auszuweiten auf die Jahrgänge bis 1954, weil es eben Berichte gibt, dass Thalidomid bereits mindestens 1953, möglicherweise sogar schon früher, synthetisiert worden ist, und es ist nicht auszuschließen, dass es im Zuge von Medikamenten­untersuchungen, Medikamententestungen auch wirklich an schwangeren Personen getestet wurde, deren Kinder dann eben mit diesen Missbildungen geboren wurden. (Beifall bei der FPÖ.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Es wird kein Schlusswort von den Berichterstattern gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. 

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz, das Arzneiwaren­einfuhr­gesetz, das Gewebesicherheitsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 2560 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesbezüglich ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16, über die dem Ausschussbericht 2561 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür die Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 317.)

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Spadiut, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherstellung des Rettungswesens für Versicherte der steirischen Gebietskrankenkasse.

 


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