Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 256

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Regierungsvorlage, diese Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher­schutz­gesetzes eingebracht.

Wir erhöhen die Strafen und stellen sicher, dass kein Fleisch, das der Unter­suchungs­pflicht unterliegt, auf den Markt kommen kann, ohne dass es den vorge­schriebenen Untersuchungen unterzogen wurde. Und wenn das trotzdem passiert, dann wird man mit gerichtlichen Strafen – das ist mit Freiheitsstrafe bedroht – dagegen vorgehen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wir werden damit die präventive Wirkung erhöhen.

In Wien findet gerade eine Tagung der Weltgesundheitsorganisation/Europa statt, bei der es darum geht, gerade auch bei lebensmittelbedingten Erkrankungen etwas zu tun, bei der es darum geht, Prävention in den Vordergrund zu stellen. Es ist das eine High-Level-Konferenz. Österreich hat, was den Status des Lebensmittelbereichs angeht, eine gute Stellung, und die wollen wir behalten.

Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses für die gute Kooperation bedanken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Spadiut.)

21.52

21.52.33

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 25: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2400 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wieder einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 26: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bangseuchen-Gesetz, das Rinderleukosegesetz und das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Infektiösen Bovinen Rhinotracheitis und der Infektiösen Pustulösen Vulvovaginitis aufgehoben wird, samt Titel und Eingang in 2376 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

 


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