Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 316

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In diesem Sinne ist das Gesetz aus ökologischer Sicht ein sehr, sehr großer Erfolg und aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Verbesserung, aber wir streben nach noch Bes­serem. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte. (Abg. Pendl: Das wird jetzt eine erfrischende Rede!)

 


22.35.21

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Lieber Kollege Pendl! Hohes Haus! Kollegin Brunner! Die Gipfel beim Bun­deskanzler waren nicht ominös, sie waren politisch erfolgreich! Es waren drei Strom­gipfel, bei denen die Bundesregierung auf Initiative von Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit Global 2000, Greenpeace und der E-Industrie intensiv ver­handelt hat. Sie werden ja nicht glauben, dass es ein Leichtes war, die österreichische Industrie davon zu überzeugen, dass sie freiwillig ab 2015 auf den Kauf von billigem Atomstrom verzichtet.

So gesehen ist die Stromkennzeichnung ein großer politischer Erfolg, den die gesamte Bundesregierung, den das gesamte Parlament zu verzeichnen hat, aber jetzt so zu tun, als wäre das schlussendlich ohne die grünen Interventionen nichts geworden, möchte ich doch in aller Vehemenz zurückweisen, denn das wäre auch unfair gegenüber Global 2000 und Greenpeace, die sich wirklich intensiv mit eingebracht haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber sich abfeiern zu lassen, bevor es das Parlament beschlossen hat, ist nicht anständig!)

Was jetzt tatsächlich umgesetzt wird, ist – das sage ich jetzt auch als gelernter Elektrotechniker –, dass der Strom ein Mascherl bekommt. Um das den Zuschaue­rinnen und Zuschauern auch zu vermitteln: Der Strom bekommt jetzt ein Mascherl. Zukünftig kann jeder, ob das in der Industrie oder im Haushalt ist, nachvollziehen, aus welchen Quellen der Strom importiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinne ist der nationale Antiatomkonsens wieder einen großen Schritt weiter­gekommen. Ich bedanke mich für diesen Konsens und vor allem beim Bundeskanzler Werner Faymann für seine Initiative. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Kein Respekt vor dem Gesetzgeber!)

22.37

22.37.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort wird seitens der Berichterstattung keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2389 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Mag. Brunner, Mag. Rainer Widmann, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfas­sungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

 


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