Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 354

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Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bayr, Glaser, Dr. Pirklhuber, Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eindämmung von Nahrungsmittelspekulation und stärkere Regulierung des Derivatehandels mit landwirtschaftlichen Rohstoffen.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 323.)

00.31.4439. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (2363 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Frei­heit, der Sicherheit und des Rechts über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur (2451 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun den 39. Punkt der Tagesordnung auf.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.32.05

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Wir werden nicht zustimmen, das ist ja nicht ganz unerwartet nach den Unterhaltungen, die wir dazu schon im Ausschuss gepflogen haben. Wir lehnen das nicht ab, weil wir nicht der Meinung sind, dass die EU irgendeinen Back-up-Server im Pongau haben soll – den soll sie haben, und die Agentur hat vielleicht auch irgendeinen tieferen Sinn; ich habe das jetzt nicht genau studiert.

In diesem Abkommen gibt es aber wieder Punkte, die wir als eine wirkliche Schande ansehen. Es wird in diesem Raum von allen möglichen Seiten – ich kann da nach vorne schauen, ich kann da nach links schauen – immer wieder von Steuerschlupf­löchern, Inseln, Paradiesen, Ausnahmen, Privilegien und so weiter geredet, aber kaum geht es um EU-Beamte oder EU-Angestellte ist das natürlich alles vergessen. Bei diesem Abkommen gilt die Ausrede auf internationale Abkommen, internationale Rah­men und internationale Gepflogenheiten nicht, da geht es nämlich nur darum, EU-intern ein Abkommen zu schließen, also ausschließlich zwischen den Mitgliedstaaten in der EU. Da spielt das Wiener Abkommen, das da immer genannt wird, überhaupt keine Rolle.

Was ist da drinnen? – Der Herr Staatssekretär hat mir dankenswerterweise eine sehr nette und ausführliche Erklärung geschickt, warum das alles drinnen ist. Da hört man ja, dass das so wichtig für den Standort Wien ist und so weiter.

Die Highlights muss ich noch einmal wiedergeben, das haben wir im Ausschuss schon angesprochen: Die Leute, die im Pongau oder wo immer für diese Agentur irgend­welche technischen Dienste leisten, haben zum Beispiel, sofern es sich um soge­nannte Statusmitarbeiter handelt, das Recht, alle vier Jahre abgabenfrei einen Privat-Pkw zu erwerben und einzuführen. Sie zahlen also EU-intern keine NoVA und keine USt. Das ist interessant. Die Mitarbeiter der Agentur sind, möchte ich sagen, selbst­erständlich von allen Pflichtbeiträgen an die Sozialversicherungseinrichtungen befreit. Die Personen, die in diesen Agenturen arbeiten, sind von der Steuerzahlung für ihre von der Agentur während des Dienstzeitraums bezahlten Gehälter, Bezüge, Entlohnun­gen und Zulagen vollkommen befreit. Dass alle Rechtsgeschäfte dieser Agentur selbstverständlich von allen Gerichtsgebühren und sonstigen Gebühren befreit sind und ähnliche Kleinigkeiten will ich nur am Rande erwähnen.

 


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