Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 95

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2509 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

13.29.419. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2363/A der Ab­geordneten Josef Muchitsch, Konrad Steindl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungs­gesetz 1977 und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (2511 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2070/A der Ab­geordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. 50/2012, geändert wird (2512 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.30.42

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Antrag unsere Zu­stimmung nicht geben. Ich gestehe zu, der Antrag hat einige positive Aspekte. Positiv sehen wir auf jeden Fall das Überbrückungsgeld, das darin enthalten ist.

Allerdings haben wir uns jetzt dieses Gesetz noch einmal sehr genau angeschaut und festgestellt, dass es eine massive Verschlechterung für die Arbeitnehmer enthält, und zwar bei den neuen Regelungen für die Gültigkeit des Urlaubs. Bisher war der Urlaubs­anspruch zehn Jahre gültig, jetzt soll er nach drei Jahren verfallen. Das ist ein massiver Einschnitt und eine massive Verschlechterung für die betroffenen Arbeitnehmer. Dem können wir unsere Zustimmung nicht geben.

In Richtung des Kollegen Muchitsch muss ich außerdem sagen: Wäre es Ihnen wirklich ein solch großes Anliegen gewesen, dass wir dem zustimmen, dann hätte ich es für sinnvoller erachtet, wenn Sie bereits im Ausschuss an uns herangetreten wären. Jetzt, sozusagen fünf Minuten vor Beschlussfassung, zu sagen, dass das eigentlich eh alles gut ist, halte ich für den falschen Weg.

Wir sind das wirklich noch einmal genau durchgegangen, und im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer muss ich sagen, warum sollten wir gerade in schwierigen Zeiten noch zusätzliche Verschlechterungen für diese beschließen. Daher werden wir unsere Zu­stimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 3 Minuten. – Bitte.

 


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