Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 223

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

jetzt schon das Problem, dass es dort zu einem riesigen Transfer kommt, wo der Müll aus aller Herren Länder in Europa kreuz und quer durchgeschleust wird.

Vor allen Dingen wird das, was unsere Kinder uns noch gelehrt haben: Papa, du musst den Müll trennen, das in diese Tonne, das in jene Tonne!, einfach verloren gehen, weil es später keine Rolle mehr spielt, wo man was tatsächlich hineinwirft. Statt dass man möchte, dass die Menschen weiterhin an diesem System festhalten, indem man hergeht und sagt: Derjenige, der weniger Müll verbraucht, soll dafür sogar noch belohnt werden!, soll jetzt eine Umstellung erfolgen, die wir in dieser Form nicht ganz nachvollziehen können.

Wenn wir nun auch erfahren, wenn wir jetzt umstellen, dass im Jahre 2020 die EU selbst wiederum die Umstellung von der Umstellung machen möchte, dann würde es mich freuen, wenn unsere Bundesregierung an die EU herantreten und sagen würde: Wir haben ein gut funktionierendes System. Ich weiß, wir haben hier ein Problem mit einer sogenannten Monopolstellung, aber gebt uns Zeit bis 2020, dann werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Ich glaube, das wäre gut und sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


18.46.57

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich, um die Zeit gut zu nützen, den Abänderungsantrag, der notwendig ist, verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirt­schafts­gesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) (2408 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (2487 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2408 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Ausschussberichtes (2487 d.B.), mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) wird wie folgt geändert:

1. In der Z 5 wird im § 13h Abs. 1 das Wort „Papier“ durch die Wortfolge „Papier, Karton, Pappe und Wellpappe“ ersetzt.

2. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29b Abs. 3 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Haushalts­verpackun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalender­monats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

3. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29d Abs. 2 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Ver­packun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalen­dermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite