Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 47

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Für die grüne Fraktion stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitbestimmung der Bevölkerung bei Gemeindezusammenlegungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, sich in Ausführung des Regierungsprogramms der XXIV. Gesetzgebungsperiode für die verfassungsmäßige Verankerung der Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Zusam­menlegung von Gemeinden nicht nur auszusprechen, sondern auch dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

Und ein Letztes zur Sozialpolitik. Weil wir gerade bei der Steiermark sind: Die Steiermark ist das einzige Bundesland, in dem es einen Pflegeregress gibt. Das ist de facto eine Strafsteuer für Kinder mit pflegebedürftigen Eltern. Und die können sich überhaupt nicht wehren!

Ich finde es für ein so reiches Land wie Österreich schändlich, wenn es hier ein Bundesland gibt, das so etwas macht – auch wenn es nur ein Bundesland ist. Das macht Ihre Sozialdemokratie, Herr Bundeskanzler! Und da hilft es nichts, wenn Sie da Zwischenrufe machen, da müssen Sie eingreifen!

Dazu wird mein Kollege Öllinger noch einen Entschließungsantrag einbringen. Nämlich genau in diese Richtung: Es muss endlich Schluss sein mit diesen unsozialen Vorgän­gen, speziell im Bundesland Steiermark! (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Daniela Musiol, Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mitbestimmung der Bevölkerung bei Gemeindezusammen­legun­gen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Direkte Demokratie gegen rot-schwarzen Reformstau und soziale Kälte“

Begründung

Im Österreich-Konvent (2003 – 2005) wurde bereits diskutiert, Gemeindezusammen­legungen nicht ohne den klaren Auftrag der betroffenen Bevölkerung durchzuführen. Ein entsprechender Textvorschlag zur Ergänzung des Artikel 116 Abs. 1 BV-G lautete: „Änderungen im Bestand von Gemeinden bedürfen einer Volksabstimmung in jeder der betroffenen Gemeinden.“.

 


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