Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 50

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern eine Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG zu treffen, die einen Regress für die Kosten der Pflege an den Verwandten der gepflegten Person ab sofort endgültig ausschließt und damit auch den Pflege­regress in der Steiermark ehestmöglich beendet.“

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(Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Kogler.)

Wenn Sie Ihre Wahlreden, Ihre Sonntagsreden, in denen Sie den Menschen die Unwahrheit ins Gesicht sagen, wirklich ernst nehmen, dann beweisen Sie heute Mut, scheren Sie aus Ihrem Koalitionszwang aus und beschließen Sie mit uns gemeinsam die Abschaffung des unsozialen Pflegeregresses, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete von der ÖVP und von der Sozialdemokratischen Partei!

Und wenn Sie direkte Demokratie leben wollen, wenn Sie direkte Demokratie in Österreich mit Leben erfüllen wollen und wenn Ihre Worte nicht nur hohle Sonntagsreden – bereits am Mittwoch gehalten – bleiben sollen, dann stimmen Sie mit uns einem zweiten Antrag zu, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Grosz, Ing. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen betref­fend Bestandsgarantie für Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zes­entwurf vorzulegen, der die Ebene der Gemeindeverwaltung neu regelt und hiezu insbesondere folgende Punkte enthält:

1. Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volks­abstim­mungen und Entfall der verfassungsgesetzlichen Grundlage für die Bildung von Gebietsgemeinden

2. Derzeit bestehende kleinere Gemeinden sind auf bundeseinheitliche Art und Weise zusammenzulegen; hierbei sollen spezielle topographische Gegebenheiten ent­sprechend berücksichtigt und Zusammenlegungen ausschließlich durch eine auto­nome, im Ergebnis verpflichtende Entscheidung der von einer Zusammenlegung betroffenen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, etwa im Rahmen einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene, legitimiert werden.

3. Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens ist der Rechnungshof begleitend einzubinden.

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Jetzt verrate ich Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, noch ein Geheimnis: Der Inhalt dieses Antrages steht im Regierungsprogramm 2008 Ihrer beiden Parteien. Sie selbst, sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, haben im Regierungsprogramm 2008 den Gemeinden in Österreich eine Bestands­garantie zugesichert, eine Bestandsgarantie, die nur durch direktdemokratische Mittel aufgehoben werden kann!

 


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