Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 52

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einer finanziell ohnehin schlechten Situation durch hohe Nachforderungen in Bedräng­nis gebracht werden. Dies, obwohl das Land ohnehin auf Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen zugreifen kann, womit der Regress zur „Angehörigensteuer“ (umso mehr, als jedes Kind unabhängig von der Gesamtzahl der Zahler herangezogen wird).

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern eine Vereinbarung nach Art. 15a. B-VG zu treffen, die einen Regress für die Kosten der Pflege an den Verwandten der gepflegten Person ab sofort endgültig ausschließt und damit auch den Pflegeregress in der Steiermark ehestmöglich beendet.“

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Antrag

der Abgeordneten Gerald Grosz, Ing. Rainer Widmann, Kollegin und Kollegen betref­fend Bestandsgarantie für Gemeinden durch verpflichtende Volksabstimmungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag „Direkte Demokratie gegen rot-schwarzen Reformstau und soziale Kälte“

Bereits im Mai 2011 haben die unterzeichneten Abgeordneten einen Antrag zur Verwal­tungsreform der Gemeindeebene in Österreich eingebracht, welcher nach kurzer Diskussion im Verfassungsausschuss bereits im Juli 2011 von den Koalitions­parteien SPÖVP abgelehnt wurde.

Mittlerweile hat sich aber gezeigt, dass dieser Antrag offensichtlich einem Bedürfnis entsprungen ist, das von den Gemeinden selbst kommt, wie die Entwicklung der letzten Wochen - insbesondere in der Steiermark - drastisch vor Augen führt:

Die derzeit in der Steiermark durchgeführte Gemeindestrukturreform stößt bei mehr als 120 davon betroffenen Gemeinden auf Protest. Entgegen den Beteuerungen der Politik, dass Fusionen nur im Einvernehmen mit dem Gemeinderat und der örtlichen Bevölkerung vorgenommen werden, werden darüber abgehaltene Volksentscheidun­gen von den „Reformpartnern“ nicht zur Kenntnis genommen. Obwohl manche Gemeinden zu diesen Fragen teils Gemeinderatsbeschlüsse für die Eigenständigkeit gefasst und darüber hinaus Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Bürger­befragungen durchgeführt haben, werden betroffene Bürgermeister vielmehr von den beauftragten Beamten mit Zwangsfusionierung bedroht!

Gemäß § 8 der Steiermärkischen Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, nicht­willige Gemeinden mittels eines Landesgesetzes zu fusionieren. Der Landtag in Niederösterreich beispielsweise hat eine ähnliche Bestimmung bereits im Jahr 2008 aus der Gemeindeordnung entfernt und sogar eine Bestandsgarantie der Gemeinden in die Landesverfassung aufgenommen.

Die betroffenen steirischen Gemeinden haben sich im Vorjahr unter dem Dach des Forum St. Lambrecht, Stmk. Institut für Gemeinde- und Regionalentwicklung, zu einer Gemeindeinitiative vereinigt, welche nunmehr 122 Gemeinden vertritt. Im Dezember 2012 hat diese Gemeindeinitiative einen Antrag im Landtag eingebracht, der die


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