Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 56

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Aber eine kurze Korrektur muss ich noch anbringen, weil das notwendig ist: Kollege Amon hat hier versucht, Widersprüche herauszukitzeln. Der einzige, den er gefunden hat, wäre, dass die FPÖ einer Pensionsanpassung zugestimmt hätte.

Herr Kollege Amon, nur zur Kenntnisnahme: Sie haben völlig richtig vorgelesen. Es gibt ein Protokoll über eine Diskussion. Es gab dort keine Abstimmung – das haben Sie selbst vorgelesen. Sie sagen, das Präsidium war mit eingebunden. – Völlig richtig. Im Präsidium sitzen Rot und Schwarz – nicht aber die FPÖ! (Beifall bei der FPÖ.)

Das heißt, der FPÖ-Vertreter war anwesend und hat dem nicht zugestimmt. Was Sie hier dargestellt haben, ist einfach eine Unwahrheit, und das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Also selbst dieser einzige Widerspruch, den Sie hier herausarbeiten wollten, ist nicht gelungen.

Aber welche Geisteshaltung steht hinter dieser Ablehnung der direkten Demokratie? Es wird immer gesagt, die Bürger sind ja nicht intelligent genug, die verstehen das nicht, die durchblicken das nicht. – Also all jene Bürger, die die Parteien wählen sollen, sind zu dumm für die Entscheidungen in konkreten Dingen. Das ist einmal das eine.

Das Zweite ist: Wir haben heute eine wirkliche Schimpfkanonade auf die Schweiz gehört. – Es ist erstens schon vieles widerlegt worden, was die Zustände in der Schweiz an sich betrifft und wie dort die Verhältnisse sind. Und zweitens: Dort sind die Bürger tatsächlich in der Lage, Entscheidungen zu treffen, Abstimmungen zu treffen – und dieser Staat funktioniert. Und er funktioniert besser! Und diese Entscheidungen haben auch oft die Schweiz davor zurückgehalten, ihre Souveränität aufzugeben – nicht so wie in Österreich, wo wir das leicht hergeben, wo wir dem ESM-Vertrag zustimmen, dem Fiskalpakt zustimmen, der Griechenland-Rettung zustimmen und uns in der Europäischen Union, in Brüssel immer unter den Teppich begeben. Das macht die Schweiz nicht – denn das funktioniert nicht, wenn die Bevölkerung mitreden kann! (Beifall bei der FPÖ.)

Welche Geisteshaltung da dahinter steht, sieht man zum Beispiel auch in der Steier­mark – ein ganz klassischer Fall: Dort sind Menschen betroffen in ihrem nächsten Umfeld, in der Gemeinde. Es geht um Gemeindezusammenlegungen. Also wo soll der Mensch besser mitentscheiden können als dort, wo es ihn unmittelbar betrifft? Wo soll er wissen, was er wirklich will, und wo kann er jedenfalls mitent­scheiden? – Das ist auf der Gemeindeebene. Genau dort wird den Menschen aber die Möglichkeit der direkten Demokratie, also einer Volksabstimmung oder Volksbefra­gung, verwehrt. Das ist eine unglaubliche Geisteshaltung, die da dahinter steckt. Dem Landeshauptmann Voves sollte man vielleicht sagen, dass das Recht nicht vom Landeshauptmann ausgeht, sondern eben vom Volk. (Beifall bei der FPÖ.)

Voves – es wurde schon zitiert – sagt ja dann sogar, es kommt noch so weit, dass der Schwanz mit dem Hund wedelt, und solang er etwas zu sagen hat, passiert nichts. – Unglaublich, diese Geisteshaltung! Dagegen muss aufgestanden werden. Die Parteien Rot und Schwarz werden es in der Steiermark spüren und sicherlich auch in ganz Österreich, dass sie sich vom Wähler viel zu weit entfernt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der verfassungsmäßigen Autonomie der Gemeinden und im Sinne der direkt demokratischen Mitbestimmung der Bürger, auf die steiermärkische Landesregierung einzuwirken, dass in den von der ,Gemeinde-


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