Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 379

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2. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.“

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Ich bringe auch einen dritten Abänderungsantrag ein, den ich allerdings nicht verlesen muss, weil er lange genug ist und verteilt wurde, wobei die Regierungs­vorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden (110 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (199 d.B.) entsprechend der schrift­lichen Vorlage zu ändern ist. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den jeweiligen Summenbeträgen entsprechend zu berücksichtigen. Die entsprechenden Ausgabenbeträge im Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und im Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 sind daher entsprechend anzupassen.

Lassen Sie mich auf Folgendes hinweisen: Diese verlangten Erhöhungsbeträge zielen auf Herbeiführung eines Militärbudgets in Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlands­pro­duktes ab.

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In Anlehnung an ein kleines Rechenbeispiel von Dr. Schüssel vom Vormittag verweise ich darauf, dass die verlangten Erhöhungsbeträge von gerundet 626 Millionen € – darauf läuft es hinaus – nicht mehr als 1,46 € pro Einwohner und Woche ausmachen würden. Nicht mehr: 1,46 € pro Einwohner und Woche für die Herbeiführung eines ordent­lichen Militärbudgets, um die von allen Parteien beschworene Umsetzung der Ergebnisse und Wünsche der Bundesheerreformkommission herbeizuführen!

Wir werden auch eine namentliche Abstimmung über diese Vorschläge durchführen lassen, sodass ein für alle Mal und für immer in den Protokollen nachzulesen ist, wer Lippenbekenntnisse in reale Wünsche und Handlungen des Parlaments umsetzt – und wer es bei den Lippenbekenntnissen bewenden lässt. (Beifall bei der FPÖ.)

Nächster Punkt. Wir hören heute aus dem Munde des Herrn Bundeskanzlers, dass der mit Ende 2009 in Aussicht genommene Zeitpunkt der Beendigung des Assistenz­einsatzes des Bundesheeres an der Grenze nicht bestehen bleiben soll. Ungeachtet der schon oftmals kritisierten Tatsache, dass der dem Heer nicht obliegende Belas­tungsumfang nicht ersetzt wird, weil dies eine innenpolitische, sicherheitspolitische Aufgabenstellung wäre, zitiere ich die ebenfalls schon von diesem Rednerpult oft vorgebrachte Kritik, die von verfassungsrechtlicher Ebene anzubringen ist.

Ich zitiere die heutige APA-Aussendung des Inhalts, dass „scharfe Kritik (...) von Verfassungsexperten zu der von der Regierung angedachten weiteren Verlängerung des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres an der Grenze“ laut wird. „Dies entspreche nicht den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, sagte der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk (...).“ Professor Mayer hält den Assistenzeinsatz „,längst für verfassungswidrig‘“.

„Laut Funk besagt das Verfassungsrecht klar, dass (...) für einen Assistenzeinsatz eine ,außerordentliche und vorübergehende Gefahr‘ gegeben sein muss, ,die der inneren Ordnung‘ droht.“

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen – bis auf die Tatsache, dass versäumt wurde, dass die aus Anlass der Beseitigung der Schengen-Grenze mit den Ostländern frei gewor-


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