Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 124

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Weinzinger. Eingestellte Redezeit: 4 Mi­nuten. – Bitte.

 


13.23.33

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es sind dies zwei ganz sicher nicht unerhebliche Anträge, Materien, die hier be­handelt werden.

Bei der einen Materie geht es um die Lockerung, um die Auflösung unseres Bankge­heimnisses; ein Rechtsinstitut, auf das wir in Österreich sehr stolz sind, über das wir, die Wirtschaftstreibenden, die Banken, aber natürlich auch die uns besuchenden aus­ländischen Wirtschaftstreibenden sehr froh sind.

Man kann dazu verschiedene Ansätze haben und sagen: Nun gut, da wird Missbrauch betrieben, da kann Missbrauch betrieben werden – Missbrauch kann in allen Berei­chen und in allen Materien geschehen –, und wir haben ausreichende Möglichkeiten, diesen Missbrauch zu verhindern beziehungsweise hintanzustellen.

Daher ist es sehr fragwürdig – und ich bin auf die jetzige Debatte sehr gespannt –, wie es beurteilt wird, dass wir nun tatsächlich in Richtung Aufweichung dieses Bankge­heimnisses gehen sollen.

Dazu kommt noch, dass die Spannung größer wird, weil Sie dafür hier schließlich
und endlich eine Zweidrittelmehrheit brauchen und es fraglich ist, ob diese zustande kommt.

Bei der zweiten Materie, die wir hier behandeln, geht es darum, das Bankwesengesetz dahin gehend abzuändern, dass die Besicherung der Einlagen unserer Bürger, der pri­vaten Menschen – nicht der Betriebe, nicht der Unternehmungen, nicht der Großunter­nehmen, es geht auch nicht um die Klein- und Mittelbetriebe, sondern es geht schlicht um den Bürger –, dass also die Besicherung dieser seiner Einlagen in Banken in Form von Sparbüchern, Spareinlagen und Ähnlichem unbegrenzt auf ein weiteres Jahr ver­längert wird. Wir haben diese Möglichkeit, aber wir haben, offensichtlich in voraus­eilendem Gehorsam, die Möglichkeit, die von der EU eingeräumt wurde, nämlich dass das bis zum 31. Dezember 2010 erstreckt wird, nicht angenommen, sondern es wurde gesagt, dass diese Besicherung mit 31. Dezember 2009, also mit Ende dieses Jahres ausläuft.

Ich weiß schon, dass es sich dabei in einem sehr großen Ausmaß um eine psycho­logische Handlung handelt. Es geht darum, dass unsere Bürger, die seit Jahren und Jahrzehnten sparen, brav und bieder jeden Monat einige Euro, 10, 20 oder 30 € zu­rücklegen, das Gefühl haben, dass dieses Geld auf jeden Fall sicher ist. Nichts verun­sichert unsere Mitbürger mehr als der Umstand, dass ihre kleinen Sparguthaben plötz­lich nichts mehr wert sein könnten, dass sie verloren gehen könnten, weil die Bank in Konkurs geht. (Abg. Krainer: Was haben die die letzten 40 Jahre gehabt? – Gegenruf des Abg. Kickl.)

Was haben die in den letzten 40 Jahren gehabt? – Sie haben in den letzten 40 Jahren die Sicherheit gehabt, dass unsere Wirtschaft tadellos funktioniert und nichts passieren kann. Und jetzt erleben sie seit einem Jahr Tag für Tag, Woche für Woche, dass das alles nicht mehr stimmt, dass alles in Schwebe ist und dass Fürchterliches passieren könnte. – Daher: Geben wir ihnen diese Möglichkeit!

Der Antrag von mir und von Freunden von mir sagt nichts anderes, als dass wir eine Möglichkeit, die uns auch die EU einräumt, die ja eigentlich eher rigoros mit solchen Sachen umgeht, nutzen und diese Frist bis 31. Dezember 2010 erstrecken.

 


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