Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 181

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Vorstellungen, die noch vor nicht allzu langer Zeit als nicht realisierbare Zukunftsvisio­nen gegolten haben, werden heute offen erörtert und verwirklicht.

Das Bemühen unserer Gesetzgebung, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht Benachteiligungen auszugleichen, trägt nun Früchte. Die Diskriminierungen der Frau, der unehelichen Kinder, der Eltern und Kinder aus gestörten Familienverhältnis­sen wurden allmählich beseitigt beziehungsweise gemildert.

Lange hat es auch gedauert, bis endlich die Gleichberechtigung der Geschlechter im Familienrecht tatsächlich verwirklicht wurde.

Dass das österreichische Recht auf die neuen Lebenssituationen von Menschen immer mehr Rücksicht zu nehmen hat, steht außer Frage. Natürlich wäre es schön, wenn beide Elternteile nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und damit die Ver­antwortung für ihre Kinder übernehmen würden, doch die Realität spricht eine andere Sprache: Zu oft werden Partnerkonflikte auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Des­halb ist die Ausdehnung der ehelichen Beistandspflicht auf die Obsorge für Stiefkinder sinnvoll, ebenso die Vertretungsmöglichkeit des Ehegatten in den Obsorgeangelegen­heiten des täglichen Lebens.

Dass Minderjährige ein Recht auf Beistand in Familienverbänden erhalten, ist eine po­sitive Neuerung zum Wohl der Kinder.

Das Reformwerk beinhaltet auch die Verbesserung der Unterhaltsbevorschussung: Der Kindesunterhalt soll effizienter und rascher durchsetzbar sein, sind es doch gerade die Alleinerziehenden und deren Kinder, die in Österreich am meisten armutsgefährdet sind.

Ich glaube, dass sich die langwierigen Verhandlungen ausgezahlt haben und dadurch endlich den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen wird. Entscheidend ist für mich auch, dass das Wohl der Kinder bei den Überlegungen für die gesetzlichen Ände­rungen in den Mittelpunkt gestellt wurde.

Es hat ein redaktionelles Versehen gegeben, deshalb bringe ich noch folgenden Antrag ein (Zwischenruf des Abg. Grosz):

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht und Antrag des Justizausschusses (276 d.B.) betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Justizausschusses (276 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geän­dert werden, wird wie folgt geändert:

Der Titel des Gesetzes lautet wie folgt:

„Bundesgesetz, mit dem das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird“

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(Beifall bei der ÖVP.)

16.32

 


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