Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 188

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Regelbedarfsätze 2009 (seit 1.7.2008):

  0 –    3 Jahre: 176 Euro

  3 –    6 Jahre: 225 Euro

  6 –  10 Jahre: 290 Euro

10 – 15 Jahre: 333 Euro

15 – 19 Jahre: 391 Euro

(19 – 28 Jahre: 491 Euro kommt hier nicht zum Tragen)

Vergleicht man die Regelbedarfsätze und die Unterstützung durch die Sozialhilfe, dann wird deutlich wie schnell Familien verarmen, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht.

Armut in Familien muss auch im Falle der Trennung von Vater und Mutter verhindert und der Unterhalt für das Kind bzw. die Kinder gesichert werden – unabhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzule­gen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staat­liche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsan­spruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien,

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den An­trag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehege­setz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsord­nung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsge­setz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsge­setz 2009 – FamRÄG 2009) (275 d.B.)

Aktuell gibt es rund 75.000 Patchworkfamilien mit Kindern unter 18 Jahren. Bei der Le­bensform der Patchworkfamilien handelt es sich demnach längst nicht mehr um eine kleine Minderheit. Immer mehr Menschen gehen auch nach einer Trennung neue fixe Beziehungen ein. Das heißt, es wird normal, dass der andere Partner mit den leibli­chen Eltern elterliche Funktionen und Rollen übernimmt.

Dennoch hatte der Gesetzgeber bisher auf dieses neue Familienmodell nicht reagiert. Es ist daher zu begrüßen, dass ein Vorstoß zur rechtlichen Abklärung des Verhältnis-


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