Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 192

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich glaube, dass dieser Punkt sehr wenig damit zu tun hat, wie die Verhältnisse von zwei Lebenspartnern oder von Lebensgemeinschaften oder Ehen gestaltet sind, inso­fern es um die Beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen geht – ich bin nicht der Ansicht des BZÖ oder der Grünen, dass wir an Lebensgemeinschaft gleich Rechts­ansprüche oder Unterhaltsansprüche knüpfen sollen –, sondern es geht hier ganz allein um das Recht des Kindes auf den eigenen Vater – zumeist ist es der Vater –, auf die Obsorge durch den eigenen Vater. (Abg. Steibl: ... die gemeinsame Obsorge ...!)

Ich freue mich darüber, dass diese Diskussion dazu geführt hat, dass wir auf die Rech­te jedes Kindes im Besonderen auch auf den Vater im Sommer und im Herbst einen Schwerpunkt legen werden. Dieser Punkt wird hoffentlich im Rahmen eines größeren Paketes korrigiert werden. Ich danke auch der Frau Bundesminister, der Sektion und allen Beteiligten dafür, dass eine offene Debatte darüber geführt wird, ob wir vielleicht hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeit von Besuchsrechten auch ge­genüber Frauen weiterkommen.

In diesem Sinne werde ich dieses Paket, so wie es im Ausschuss vorgelegen ist, mit beschließen und freue mich auf die weiteren Diskussionen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller mit gewünschten 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.54.56

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehr­te Frau Minister! Werte Kollegen! Hohes Haus! Wir haben schon beim Budgetbegleit­gesetz einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Besuchsrechtsgebühren hätte verhindern sollen. Aber in schwierigen Zeiten geht es eben, wie wir wissen, nun einmal nur Schrittchen für Schrittchen voran. Das Obsorgeverfahren ist jetzt mit Gebühren von 220 € belastet, dies wird auf 116 € reduziert, und damit ist schon einmal ein richtiger Schritt in die Richtung, die wir angeregt haben, auf dem Weg. Wir hoffen, dass diese Ungerechtigkeit beim nächsten Mal vielleicht doch noch einmal reduziert wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu erwähnen ist auch die neue Zusammenstellung, die Familienzusammenstellung, die auf jeden Fall auch eine Chance sein kann. Dass jetzt der Stiefvater mehr Rechte be­kommen und mehr Rechte haben soll – das haben auch meine Vorredner schon ange­sprochen –, ist in diesem Falle nicht einzusehen, denn der leibliche Vater muss ja doch in Verbindung mit dem Kind bleiben und soll daher zumindest die gleichen, wenn nicht sogar einmal die besseren Rechte haben.

Meine Damen und Herren, durch die Ausweitung der Rechte des Stiefvaters sieht man ja, dass hier Gefahr in Verzug oder Not am Manne ist, wie es so schön heißt. Deswe­gen bringe ich einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt lautet:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellst möglich dem Nationalrat eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, welche die Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regel­fall vorsieht. Ein Abgehen von der gemeinsamen Obsorge soll im Einzelfall nur bei einer objektiven Gefährdung des Kindeswohls vorgesehen sein. Dabei sind positive in­ternationale Erfahrungen und die Regelungen der Bundesrepublik Deutschland bezie­hungsweise die vorgeschlagenen Regelungen der Revision des Zivilgesetzbuches des Schweizer Bundesrates zu berücksichtigen.“

*****

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite