Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 281

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den Fixbetrag entsprechend zu erhöhen. Diese Verhandlungen haben im März 2009 zur Unterzeichnung eines Sechsten Zusatzvertrages geführt, und die vorliegende No­velle dient eben der rechtlichen Umsetzung dieser Inflationsabgeltung.

Die Höhe wurde mit 23,95 Prozent schon erwähnt, und diese entspricht der bereits ver­traglich fixierten Anhebung der Zahlungen auch an die katholische Kirche.

Ich möchte hier schon noch einmal festhalten, dass es sich bei den gegenständlichen Leistungen nicht um Subventionen handelt, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung als Ersatz für Erträge, die eben aufgrund des damals entzogenen Vermögens nicht mehr erwirtschaftet werden konnten.

Ich möchte abschließend der Ministerin noch danken und ihr zum Nationalen Bildungs­plan gratulieren. Und als AHS-Lehrerin begrüße ich die Zentralmatura als wichtigen Teil der Bildungsreform. (Beifall bei der SPÖ.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stauber. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.46.49

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es sind zu diesem Punkt eigentlich schon alle wichtigen inhaltlichen Daten genannt worden. Ich möchte mich auch nur noch einmal positiv dazu äußern, dass dieser Punkt in die­sem Hause einstimmig beschlossen werden soll, denn es ist wirklich nur eine Umset­zung eines Gesetzes, eine Inflationsabgeltung, und keine Subvention an die Religions­gemeinschaften.

Ein Wort noch ganz kurz zu Kollegem Stadler, der ja im Ausschuss den Antrag über die Abschaffung der Kirchensteuer eingebracht hat und dass wir nicht klagen dürfen, was das anlangt: Ich denke, Sie liegen damit durchaus richtig, dass das vielen Leuten passen würde, aber ich glaube, der Antrag, so wie Sie ihn jetzt, in der vorliegenden Form, gestellt haben, ist nicht ganz so, dass man ihn gleich annehmen könnte. Da wäre schon noch einiges auszudiskutieren, aber wir sind durchaus bereit, diese Dis­kussion zu führen.

Ich denke, momentan hat er noch inhaltliche Mängel und er ist auch ein bisschen ver­fassungswidrig, aber in den Diskussionen im Ausschuss können wir das noch hin­bringen, und dann werden wir doch, so denke ich, auch da zu einem einstimmigen Be­schluss kommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.48

20.48.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 159 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

 


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