Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 9

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und das Klubfinanzierungsgesetz 1985 geändert werden (8 d.B.), und die Regierungs­vorlage (2 d.B.): 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 (9 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nom­men.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Sitzung wird ab jetzt bis 17 Uhr vom ORF live übertragen; im Anschluss daran gibt es eine weitere Übertragung auf TW1.

Im Rundlaufwege wurde betreffend Redeordnung für diese Sitzung folgender Konsens erzielt: Die Debattenredezeit pro Fraktion beträgt 30 Minuten. Für die Zeit der Fernseh­übertragung auf ORF ist folgende Redeordnung getroffen: Erster Redner/erste Red­nerin pro Fraktion mit je 8 Minuten sowie zwei Regierungsmitglieder mit je 8 Minuten. Während der gesamten Debatte wird nach der Fraktionsstärke gesprochen.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf, also nach 17.00 Uhr.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

16.04.461. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (5 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschafts­service Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsge­setz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunktur­belebungsgesetz 2008 – KBG 2008) (6 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (3 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (7 d.B.)

 


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