Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 212

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.20.52

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Rufe von der Galerie.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich darf den Ordnerdienst ersuchen, die Kundgebung aufzulösen. (Besucher werden von Ordnern von der Galerie geleitet.) – Das ist ge­schehen.

Frau Kollegin Karl, setzen Sie bitte fort!

 


Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (fortsetzend): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde vorhin von meinem Vorredner bemängelt, dass die letzte Sitzung des Wissenschaftsausschusses in der sitzungsfreien Zeit stattgefunden hat. – Das stimmt, der Grund dafür ist aber, dass es nicht möglich war, einen Termin in den zwei Ausschusswochen zu finden. Wir haben mehrere Vorschläge für einen Sitzungstermin in den Ausschusswochen gemacht, aber während der beiden Ausschusswochen weilte der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Präsident Graf, im Ausland. Und wir haben dann darauf Rücksicht genommen und haben deshalb die Sitzung des Wissen­schaftsausschusses so anberaumt, dass sie an einem sitzungsfreien Tag stattfindet.

Nun aber zum eigentlichen Thema: Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits im Vorfeld gab es bezüglich der UG-Novelle viele Befürchtungen, die sich nunmehr als unbegründet erwiesen haben. Die befürchtete Beschränkung des freien Hochschulzu­ganges findet ebenso wenig statt wie die Zurückdrängung des Senats bei der Rektors­wahl, eine die Universitäten in Finanznöte stürzende Einbehaltung einer Budgetreserve oder die befürchtete Verpolitisierung der Universitäten. – In all diesen Punkten kann Entwarnung gegeben werden.

Die geplante Studieneingangsphase soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und den Verlauf des Studiums geben und darf ausdrücklich nicht als quantitative Zugangsbeschränkung genutzt werden. Für Master und „PhD“-Studien können zwar qualitative Zugangsbeschränkungen festgelegt werden, allerdings muss es für jedes Bachelorstudium an einer Universität einen garantierten Masteranschluss geben, der keine weiteren Zugangsbedingungen als die Absolvierung des Bachelor­studiums hat.

Die Wahl des Rektors beziehungsweise der Rektorin wird künftig durch eine Findungs­kommission unterstützt, ohne dass dadurch die zentrale Funktion des Senats einge­schränkt wird. Es wird auch weiterhin keinen Rektor und keine Rektorin gegen den Willen des Senats geben.

Bezüglich der Einbehaltung einer Budgetreserve ist festzuhalten, dass der Wissen­schafts­minister nicht, wie ursprünglich geplant, bis zu 5 Prozent, sondern bloß 2 Pro­zent des Budgets einbehalten kann. Dieses Geld wird bedarfsorientiert durch jährliche Gestaltungsvereinbarungen mit den Universitäten zum Beispiel für die Initiierung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen oder die Verbesserung der Betreuungsrelationen vergeben.

Auch die Bedenken bezüglich der Verpolitisierung der Universitäten wurden ernst ge­nom­men, es wurde daher darauf verzichtet, die sogenannte Sperrklausel für Politiker abzuschaffen.

Hinzu kommt eine Reihe von Maßnahmen, die für die Universitäten insgesamt, aber auch speziell für Lehrende und Studierende wesentliche Verbesserungen bringen. Dabei geht es zum Beispiel um die Verbesserung der Studienbedingungen, Begabten-


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