dass Touristen, Menschen, die von Deutschland nach Italien auf Urlaub fahren, völlig straffrei gehen, wenn sie auf Österreichs Straßen rasen. Das wollen wir nicht, das möchte ich nicht. Daher ist die Mindeststrafe von 70 € die rechtliche Voraussetzung dafür, dass die Innenministerin in Zukunft die Möglichkeit hat – weil das nämlich über der Bagatellgrenze liegt –, auch über die Staatsgrenzen hinaus die Strafverfolgung vorzunehmen.
Wir haben die Frontfotografie eingeführt, wir haben die Mindeststrafen eingeführt, und ich finde, das ist richtig und das ist auch angemessen. Im Übrigen gibt es uns, Frau Abgeordnete, auch die Chance klarzustellen, dass das, was für alle in diesem Land gilt, auch für jene gilt, die durch Österreich durchfahren und nicht die Staatsbürgerschaft haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.37
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz (12. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung geändert werden, in 257 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen vor.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Moser vor.
Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel I Ziffern 10 und 13 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel I Ziffer 20.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel II Ziffer 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil des Gesetzentwurfes beitreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
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