Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 266

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bereits mit anderen Materien beschlossener Änderungen noch hier anzupassen, braucht man über den Inhalt, so glaube ich, nicht allzu viel zu diskutieren.

Mir ist nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Grundsatzvereinbarung über einen Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht aus unserer Sicht ein wesentlicher Fortschritt für die weiteren Beratungen war. Ich hoffe, dass wir bald auch so weit kom­men, dass wir in ernsthafte Verhandlungen eintreten können, weil das, was bislang stattgefunden hat, das Austauschen von Grundsatzpositionen von allen Seiten war. Spannend wird es immer dann, wenn man versucht, so weit in Verhandlungen einzu­treten, dass man zu einer Lösung kommt, die auch mehrheitsfähig sein wird, zumindest mit einer Zweidrittelmehrheit, möglicherweise einstimmig.

Kollege Scheibner hat natürlich recht, dass es Elemente gibt, bei denen man schon schauen muss, dass auch die Rechte von Auskunftspersonen gewahrt werden. Auf der anderen Seite muss man festhalten, dass es sehr wohl die Notwendigkeit gibt, dass der Ausschuss ebenfalls Möglichkeiten bekommt, auch die Rechte des Untersuchungs­ausschusses durchzusetzen, vor allem, wenn es ein Minderheitenrecht wird. Das ist nämlich der Kern der Geschichte. Ein Minderheitenrecht bei der Einsetzung hilft nur sehr wenig, wenn dann die Mehrheit im Ausschuss de facto sämtliche Möglichkeiten zu einer wirklichen Aufklärung blockieren könnte. Da muss man halt dann schauen, dass es zu einer Lösung kommt, die einerseits das Instrument nicht inflationär möglich macht, aber anderseits die Einsetzung als Minderheitenrecht auch mit Leben erfüllt.

Wir haben jetzt einige Monate Zeit – ich hoffe, dass es sehr bald zu ernsthaften Ver­handlungen kommen wird –, um diese, wenn das wirklich gelingt, wahrscheinlich in den letzten Jahrzehnten bedeutendste Geschäftsordnungsreform auch durchzubringen. Geben wir uns gegenseitig einen Vertrauensvorschuss und schauen wir, ob wir tat­sächlich bald zu einer vernünftigen Lösung kommen! (Beifall bei den Grünen.)

23.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 702/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

23.14.1510. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neuge­bauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (705/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Präsidentin Mag. Prammer. Freiwil­lige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.14.48

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich hoffe, es ist nicht nur mein subjektiver Eindruck, son­dern der Eindruck aller Mitglieder des Geschäftsordnungskomitees, dass wir in einer unglaublich konstruktiven Art und Weise dieses Jahr schon gearbeitet haben. Immerhin befindet sich bereits die zweite Geschäftsordnungsnovelle im Finale. Wir haben doch einiges abgearbeitet. Die wichtige Frage: Wie werden wir in Zukunft mit den Europa­themen umgehen?, beinhaltet dieser eine Antrag.

 


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