Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 108

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutz der Bevölkerung die Grenzkon­trollen vorübergehend wieder einzuführen, da durch die rasant steigende Kriminalität eine schwerwiegende Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit in Österreich verwirklicht ist.“

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Ich denke, es ist hoch an der Zeit – wie das ja schon einmal der Fall war –, die Schen­gen-Verträge temporär auszusetzen und endlich wieder die Grenzen hochzuziehen, damit ein klares Signal gegen die Kriminalität in Österreich gesetzt wird. (Beifall beim BZÖ.)

Wir stellen diesen Antrag, weil Sie das nicht tun wollen, weil Sie mit jeder Novelle – und jedes halbe Jahr machen Sie ja irgendeine Novelle des Fremdengesetzes – immer wieder nach außen hin zu verkaufen versuchen, es gäbe ein strengeres Fremdenrecht und Sie würden ohnehin etwas tun; es werde weniger Zuwanderung und weniger Kri­minalität geben. Nur: Dem ist nicht so – und es geht da sozusagen immer munter weiter.

Ihre Novellen bezüglich Fremdenrechtsgesetz und Asylrecht haben in Wirklichkeit über­haupt nichts gebracht. Allein beim Asylrecht macht Sie der Vergleich sicher: Vom Jahr 2001 bis 2007 – das BZÖ in der Regierung, gemeinsam mit der ÖVP – hat es von 30 000 Asylanträgen im Jahre 2001 im Jahre 2007 plötzlich nur mehr 10 000 Asylan­träge gegeben. Wir haben die Zahl der Asylanträge also gedrittelt, weil wir mit einer strengen Zuwanderungspolitik deutlich gemacht haben, dass das bei uns nicht so ein­fach geht.

Jetzt, nach einem Jahr neuerlicher großer Koalition, gibt es eine Steigerung der Zahl der Asylanträge um 33 Prozent. Na logisch, muss man da eigentlich sagen, weil Öster­reich mittlerweile als das fünftattraktivste Asylland in Europa gilt und es sich schon wie­der herumspricht in Europa, ja in der ganzen Welt: Nach Österreich können wir gehen, denn dort schreien wir Asyl! – und schon werden wir aufgenommen, schon werden wir pardoniert; und selbst wenn wir dort kriminell werden, passiert uns auch nichts!

Es ist doch geradezu ein Hohn gegenüber dem Rechtsstaat, gegenüber allen ord­nungspolitischen Maßnahmen, die hier getroffen werden, wenn Sie bei der Straffällig­keit für die Aberkennung des Asylstatus differenzieren: Wenn einer vor dem Landesge­richt steht, dann leiten wir ein Strafverfahren ein, dann ist er straffällig, dann leiten wir ein Asylverfahren ein – wenn er aber vor dem Bezirksgericht steht, dann nicht. Ich weiß, dass es auch in der ÖVP Bedenken gegen eine solche Regelung gibt.

Frau Ministerin, warum lassen Sie zu, dass heute ein Asylwerber, der einen Diebstahl, der Körperverletzung begeht, der Nötigung begeht, nur im Wiederholungsfall abge­schoben werden kann?! Das heißt, das ist ja geradezu eine Einladung; so nach dem Motto: Beim ersten Mal hat jeder einen Schuss frei! Wunderbar; es passiert beim ers­ten Mal überhaupt nichts; erst beim zweiten Mal bist du überhaupt straffällig!

Das ist doch ein völlig falsches Signal, das Sie hier setzen! Und das wollen wir vom BZÖ hintanhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Daher nun ein weiterer Antrag, damit jedem klar ist, was wir meinen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begriff der Straffälligkeit im Asylgesetz 2005

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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