Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 185

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den justiziellen Strafverfahren abgewickelt werden. Im Asylverfahren wird nicht über Schuld oder Unschuld geurteilt, das macht die Justiz, aber es ist gerechtfertigt, dass beide Verfahren parallel abgewickelt werden und, wenn er schuldig ist und das Asyl­verfahren negativ ausgeht, dieser Straftäter in sein Herkunftsland zurück muss.

Wir müssen drei Grundsätze außer Streit stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und ich gehe davon aus, dass sich darüber ein großer Konsens hier im Hohen Haus findet.

Erstens: Das Recht auf Asyl ist unantastbar. Zweitens: Asylmissbrauch müssen wir ef­fizient bekämpfen. Und drittens: Die Gesetze, die hier das Hohe Haus beschließt, müs­sen auch vollzogen werden! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: No na! Das muss man ja nicht extra betonen!) Wer nicht hierbleiben kann und darf, muss zurück in sein Herkunftsland! (Abg. Kickl: Das Zogaj-Prinzip!)

Österreich hat eine große humanitäre Verantwortung, und dafür werde auch ich immer eintreten. Dieses geordnete Fremdenrecht bietet uns nun die Möglichkeit, den Schutz für die Verfolgten nicht anzutasten, aber das Fremdenrecht effizienter vollziehen zu können und Abschiebungen in Zukunft nicht mehr vereiteln zu lassen. Das garantiert Sicherheit in Österreich und macht den Markt für Menschenhandel und Schlepperei un­attraktiv.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich ersuche Sie, speziell die Parteien der Opposition, leisten Sie heute Ihren Beitrag, denn nur ein geordnetes Fremdenrecht macht Österreich sicherer! Und wer sich dagegen entscheidet, der leistet Vorschub für Missbrauch und Schlepperei! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.54


Präsident Fritz Neugebauer: Die zuvor von Herrn Abgeordnetem Grosz eingebrach­ten Entschließungsanträge stehen mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Grenzschutzeinheit beim Bundesministerium für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 6, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (330 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Gebühren­gesetz 1957, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 – FrÄG 2009) (387 d.B.)

Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Tagen bekannt gewordenen Schlepper­skandals, im Zuge dessen 64 Kurden in einem Lkw nach Österreich geschleppt wur­den, ist die immense Notwendigkeit von Kontrollen an den Grenzen erneut evident worden. Hans Niessl von der SPÖ sagte dazu im Interview mit der Zeitung ÖSTER­REICH: „Gerade der Schlepper-Fall zeigt, dass viel zu wenig Polizisten an den Gren­zen kontrollieren. Im Burgenland fehlen 300 Polizisten. Hier haben das Innenministe­rium und Ministerin Fekter versagt. Ich fordere, dass die Polizei aufgestockt wird und dass der Assistenzeinsatz des Bundesheeres bleibt. Ich bin für fallweise Grenzkontrol­len und mehr Kontrollen im Grenzraum.“

Auch der Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, führte in diesem Zu­sammenhang aus: „Wichtig ist die Kontrolle von Bundesheer und Polizei. Nur ein Zu­sammenspiel von Polizei, verdeckten Ermittlungen und Bundesheer wird Erfolg brin­gen.“

 


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