Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 52

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 5 und 6, 10 bis 15, 17 und 18 sowie 19 bis 21 der Tagesordnung je­weils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von 10.25 Uhr bis 13 Uhr wur­de folgende Redeordnung vereinbart: eine Runde mit je 10 Minuten, ein Regierungs­mitglied mit 10 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten, ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten, dann eine Runde mit je 4 Minuten, eine weitere mit je 3 Minuten und noch einmal eine Redner- und Rednerinnenrunde mit je 3 Minuten.

Der den Vorsitz führende Präsident wird vor Beginn der letzten Runde nach Rück­sprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Restredezeit für die fünf Fraktionen in der Weise verteilen, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fern­sehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.26.251. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (340 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Väter-Karenzgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigen­vorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Angestelltengesetz 1921, das Gutsangestelltengesetz 1923, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, den

Antrag 258/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze im Kinderbetreuungs­geld­gesetz sowie den

Antrag 268/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Weiterentwicklung und Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes (362 d.B.)

 


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