Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 139

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Die „Big Four“ haben es schon, die anderen müssen es sich nachkaufen. Das kostet viel Geld – mit dem Ergebnis, dass nach meiner Information jetzt schon an die 50 Pro­zent der derzeit als Wirtschaftsprüfer tätigen Wirtschaftstreuhänder gesagt haben, unter diesen Voraussetzungen stellen sie die Wirtschaftsprüfung ein.

Meine Damen und Herren, möglicherweise handelt es sich hier um einen durch Lobbyismus erzeugten Verdrängungstatbestand, und dem können meine Fraktion und ich nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 4 Minu­ten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.41.03

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekre­tärin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln heute die Novelle zum Abschluss­prüfungs-Qualitätssicherungsgesetz. Im Wesentlichen geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, und ich stelle – ganz im Gegensatz zu meinen Vorrednern – fest, lieber Lutz Weinzinger, dass das schon auch wirklich notwendig ist.

Wir haben alle – beispielsweise beim Banken-Untersuchungsausschuss – gesehen, dass es da und dort schon Schwächen gegeben hat. Bezüglich der Finanzmarkt­trans­aktionen haben wir jetzt wieder gesehen, dass deren Kontrolle wirklich große Schwächen aufgewiesen hat, und deswegen ist es wichtig und richtig, ein stan­dardisiertes Werk zu haben, ein Werk, dass in der Europäischen Union überall gleich gilt und vor allem auch die EWR-Staaten miteinbezieht, einschließlich der Schweiz.

Wenn man zumindest einmal einheitliche Standards hat, kann man, glaube ich, doch die Qualität der Prüfungen, der Testate entsprechend verbessern – und das hatten wir bisher in dieser Form nicht.

Es geht in dieser Novelle auch darum, eine entsprechende Fortbildung zu sichern, die bestimmt auch wichtig ist, weil die Dinge ja ständig im Fluss sind und sich pausenlos verändern, gerade was die Rechtsmaterien anbelangt. So gesehen ist es auch wichtig, dass es entsprechende – externe – Qualitätsprüfer gibt, die die Qualitätssicherung vornehmen und dann auch bescheinigen.

Von der Kostenseite, lieber Lutz Weinzinger, ist das durchaus vertretbar, denke ich, wenn sich ein Abschlussprüfer in einer Abfolge von drei Jahren so einer Qualitäts­prüfung zu unterziehen hat. Wir alle wissen, dass auch diese Abschlussprüfungen entsprechendes Geld kosten, und somit findet das dann wohl auch in der Kalkulation mit Sicherheit eine entsprechende Deckung.

Abschließend darf ich noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 312 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz und das Wirtschaftstreuhandberufsge­setz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes 360 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Art. 2 wird nach der Überschrift die Wortfolge

 


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