Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 232

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen damit sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.55.198. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (318 d.B.): Bun­desgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Artenhandelsgesetz 2009 – ArtHG 2009) (348 d.B.)

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Eingestellte Redezeit: 4 Minu­ten.

 


19.55.49

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Nachdem wir mit dem Weingesetz die dramaturgischen Möglichkeiten dieses Hauses ausgereizt haben, kommen wir jetzt zu einem Thema, das vielleicht für mehr Ruhe sorgen wird. Wir reformieren das Artenhandelsgesetz. Es geht darum, an die EU- Artenschutzverordnung in einigen Punkten anzupassen und gleichzeitig im inneröster­reichischen Vollzug dieses Gesetzes einige Vereinfachungen durchzuführen.

Bei diesem Gesetz geht es darum, durch internationale Vereinbarungen geschützte Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind, zu schützen und in Österreich den Handel beziehungsweise die Haltung dieser Arten zu begrenzen oder zu verbieten. Im letzten Jahr war es so, dass es rund hundert Fälle, die zu Beanstandungen geführt haben, gegeben hat, hundert Fälle, die zum Teil eben vom Zoll behandelt werden, oder innerhalb Österreichs von der Bezirkshauptmannschaft.

Es ist keine hohe Zahl von Delikten, aber doch eine Zahl, die zu komplizierten Ver­waltungs- und Strafverfahren geführt hat. Und so haben wir gesehen, dass es im Zuge dieser Reform auch günstig wäre, das Verfahren zusammenzulegen und in Zukunft einfach den Zoll für dafür zuständig zu erklären.

Das heißt, in Zukunft werden diese Verfahren im Prinzip als Finanzverfahren geführt werden. Die Verwaltungsvereinfachung wird eine sehr rasch wirksame sein, und es wird gleichzeitig sichergestellt, dass sowohl an der Grenze bei der Einreise als auch bei den Kontrollen im Inland diese Fragen gleich und von nach gleichen Aus­bildungs­standards ausgebildeten Beamten behandelt werden.

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass dadurch, dass eben auch die Zollbeamten die Fälle sozusagen abarbeiten dürfen und die Strafen auch aussprechen können, in etwa 50 Prozent der Fälle im Reiseverkehr gleich und sofort erledigt werden können und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite